Coronavirus: Privatrechner im Homeoffice – Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen

Innerhalb weniger Tage hat man halb Deutschland ins Homeoffice geschickt. Nicht allen hat man einen Dienstrechner mitgegeben; viele arbeiten zu Hause mit Privatrechner und Privathandy. Welche arbeitsrechtlichen Probleme ergeben sich daraus? Worauf muss der Arbeitnehmer besonders achten, wenn er zu Hause am Privatrechner arbeitet? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Kein Arbeitnehmer muss seine Arbeitsaufgaben am privatem Rechner und eigenem Handy erledigen. Das gilt für die Arbeit im Büro genauso wie fürs Homeoffice: Auch dort muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel bereitstellen. Im Fall administrativ-organisatorischer beziehungsweise geistiger Arbeit bedeutet das: PC oder Laptop und meist auch ein Handy.

Nun befinden wir uns in einer Sondersituation: In der Coronavirus-Pandemie agieren die Behörden mit bislang einmaligen Maßnahmen. Da ist es absolut nachvollziehbar, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell reagieren und sich in Sicherheit bringen – und gleichzeitig versuchen, den Betrieb so gut es geht am Laufen zu halten. Ohne die Nutzung eigener Rechner und Handys durch die Arbeitnehmer wäre das so schnell nicht möglich gewesen!

Datenschutz im Homeoffice: Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers

Eines der ersten arbeitsrechtlichen Probleme, auf die der Arbeitnehmer dabei trifft, ist: der Datenschutz. Halten sich Partner und Kinder oder WG-Mitbewohner immer wieder um einen herum auf, kann er mitunter nicht mehr sicherstellen, dass Betriebsgeheimnisse oder persönliche Daten geschützt bleiben.

Das gilt besonders, wenn man zu Hause kein eigenes Arbeitszimmer hat und seinen Laptop und die Akten auf dem Esstisch oder in der Küche ausbreiten muss. Erst recht problematisch ist es, wenn man sich den Privatrechner mit seinem Partner oder den Kindern teilen muss.

Daher: Machen Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich auf eine datenschutzrechtliche Problemlage bei Ihnen zu Hause aufmerksam! Sagen Sie Ihrem Chef, wie es bei Ihnen zu Hause aussieht, dass beispielsweise bei Ihnen regelmäßig zwei Erwachsene und zwei Kinder zugegen sind und Sie aufgrund der Umstände nicht ausschließen können, dass jemand sensible Daten zu Gesicht bekommt.

Damit spielen Sie den Ball zurück zu Ihrem Arbeitgeber; er ist jetzt an der Reihe und muss regelmäßig einen datenschutzrechtlich konformen Arbeitsplatz im Homeoffice einrichten. Mehr noch: Es gehört regelmäßig zu Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten als Arbeitnehmer, Ihren Chef auf mögliche Gefahren für den Datenschutz in Ihrem Homeoffice aufmerksam zu machen!

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