Coronavirus: Trendtours Touristik GmbH zahlt Reisepreis zurück und muss für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen.

  • 1 Minuten Lesezeit

Obwohl inzwischen ein Jahr seit Beginn der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Annullierungen von Flügen und Pauschalreisen vergangen ist, haben viele Reisende immer noch nicht ihr dafür gezahltes Geld zurückerhalten.

Endlich haben auch unsere Mandanten, die bei der Trendtours Touristik GmbH eine Pauschalreise nach Spanien gebucht hatten, den bereits von ihnen gezahlten Reisepreis zurückerhalten. Die Reise, die eigentlich im Frühling 2020 stattfinden sollte, wurde von der Trendtours Touristik GmbH coronabedingt storniert. Auf die Rückzahlung des Reisepreises wartete das Ehepaar aber vergeblich.
Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt aus der auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger freut sich, dass der Reiseveranstalter nun zumindest nach Klageerhebung der Forderung ihrer Mandanten nachgekommen ist. Die Firma Trendtours Touristik GmbH hat dann nicht nur den Reisepreis zurückgezahlt, sondern darüber hinaus auch  die angefallenen Zinsen und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gezahlt. Auch die Kosten des Gerichtsverfahrens muss der Reiseveranstalter laut einem Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. zahlen. 

Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt ist nicht überrascht über die nun schnelle Erledigung:

"Es hat sich für unsere Mandanten gelohnt, dass sie so hartnäckig geblieben sind. Viele Reiseveranstalter lassen sich nach unseren Erfahrungen sehr lange Zeit mit der Rückzahlung, obwohl sich die Rechtslage in den meisten Fällen eindeutig zugunsten der Verbraucher darstellt. Nach Klageerhebung geht es dann aber oft ganz schnell: Die meisten unserer Klagen müssen nicht mehr vom Gericht entschieden werden, weil viele Reiseveranstalter sofort nach Klageerhebung die Forderungen  zuzüglich Zinsen und Kosten bezahlen",

Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht gerne auch Ihnen für die Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zur Verfügung. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Birte Eckardt

Beiträge zum Thema