Coronavirus und Testament

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Es gab Zeiten, da berichteten viele Medien darüber, dass die Deutschen selten mit Testament verstarben. Das ändert sich gerade. Viele Menschen wollen ein Testament machen, bevor es zu spät ist und sie nicht mehr geschäftsfähig oder testierfähig sind.

Geschäfts- und Testierfähigkeit sind das A und O

Die Gefahren in unserer Gesellschaft nehmen weiter zu. Das Coronavirus ist nur ein Beispiel dafür, was passieren kann, wenn man nicht vorbereitet ist. Starkregen oder Trockenheit verblassen gegenüber direkten sofortigen Gefahren für die menschliche Gesundheit.

Gefahr durch Coronavirus für die menschliche Gesundheit

Man kann sich schützen. Wie? Das läuft in allen Medien rauf und runter. Händewaschen, Abstand halten, Mundschutz tragen, Desinfektion, Sozialkontakte meiden und stattdessen übers Telefon oder Internet die Kommunikation führen. Das ist alles nichts Neues. Wenn man sich vergegenwärtigt, wie die Chinesen auf das Coronavirus reagiert haben, dann weiß jeder Einzelne schon, was man selbst tun kann. Es muss nicht dazu kommen, dass 83 Millionen Deutsche unter Quarantäne gestellt werden. Die Italiener warnen die Deutschen schon, dass es bald so wie in Italien zum Shutdown kommen könnte.

Vorsorge ist alles – nicht nur beim eigenen Erbe

Doch wen kümmert das schon in diesen Tagen? Man trifft sich weiterhin im Café, feiert Corona-Partys oder steht vor dem Discounter, um ein ausgiebiges Schwätzchen zu halten.

Kaum ein Mensch hält Abstand oder läuft bei sonnigem Frühlingswetter gerne mit Atemmaske oder Mundschutz herum.

Die Gesundheit zu schützen wäre so einfach. Nur – die meisten tun nichts. Wenn man nichts tut, kann man nichts falsch machen, denken viele. Ein folgenschwerer Irrtum. Wer nichts tut gegen das Coronavirus, wird krank werden – und vielleicht sterben. Wer nichts für seinen Nachlass tut und kein Testament errichtet, sorgt dafür, dass sich seine Erben streiten könnten.

Aber wenn man es mit dem eigenen Gesundheitsschutz nicht so ernst nimmt, dann sollte man zumindest daran denken, dass man andere schädigt und vielleicht doch einer von denjenigen sein könnte, bei dem ein schwerer Krankheitsverlauf eintreten könnte.

Testamente schützen vor allem die Erben

Dafür kann man mit einem eigenen Testament vorsorgen. Ein Testament ändert die gesetzliche Erbfolge. Wenn man kein Testament hat, gilt das, was schon im alten Rom galt. Die eigenen Abkömmlinge erben zu gleichen Teilen. Die eigene Ehefrau erbt auch, nämlich die Hälfte des eigenen Vermögens, genauer gesagt erbt die Ehefrau zwei Viertel. Ein erbrechtliches und ein familienrechtliches Viertel. Das klingt wie Haarspalterei. Ist es auch. Aber es könnte relevant werden, wenn es um größere Vermögen geht, wie beim Chefarzt und der Nachtschwester.

In solchen Fällen kann man im Rahmen einer Vorsorgeplanung auch an eine Güterstandsschaukel oder eine Familienwohnheimschaukel denken. Das kann den Erben später eine Menge Erbschaftssteuern ersparen.

Vermögensschutz und Estate Planning im Großen wie im Kleinen

Aber auch für den Otto-Normal-Verbraucher gibt es passende Testamente. Besonderes, wenn man geschieden ist, sollte man über ein spezielles Testament nachdenken, denn der Ostmann-Fall lässt grüßen. So könnte es auch im Kreise der Normalverdiener dazu kommen, dass das eigene Erbe plötzlich beim geschiedenen Ehegatten landet, wenn bestimmte Todesfolgen nacheinander eintreten. Bei einer Vielzahl von Toten, mit denen bei einer Pandemie zu rechnen ist, kann so ein Fall eintreten. Bevor James Dean berühmt wurde, dachte er sicherlich nicht daran, dass er erbrechtlich vorsorgen sollte. Nachdem er berühmt war, kümmerte er sich auch nicht drum. Mit fatalen Folgen, wie man nachlesen kann. Sein verhasster Vater erbte alles.

Testamente schützen vor ungewollten Folgen – wie die Isolation vor dem Coronavirus schützt

Man sollte vorbereitet sein. Für das richtige Testament fragt man am besten einen Spezialisten. Man muss wissen, was man will, aber noch wichtiger ist zu wissen, welche Möglichkeiten man hat. Wer weiß, was er nicht weiß und sich dazu anwaltlichen Rat einholt, der hat im Erbrecht alle Trümpfe in einer Hand.

Sie können sich bei allen Fragen zum Erbrecht bundesweit an mich wenden.

Rechtsanwalt Dirk Wittstock


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