Pflichtteilsergänzungsansprüche nach deutschem Erbrecht: Eine Auskunftspflicht für die Erben

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Im deutschen Erbrecht stellt der Pflichtteilsergänzungsanspruch eine bedeutsame Regelung dar, die dazu dient, die Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu schützen. Eine der zentralen Fragen im Zusammenhang mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen betrifft die Auskunftspflicht der Erben. 

Gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Pflichtteilsberechtigte unter bestimmten Umständen berechtigt, einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend zu machen. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat, die den Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Gemäß § 2325 BGB können Pflichtteilsberechtigte vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen, um ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch prüfen zu können.

Die Auskunftspflicht des Erben beinhaltet die Offenlegung aller Schenkungen. Die berühmte 10-Jahres-Frist gilt jedoch nicht für Schenkungen zwischen Ehegatten. Alle Schenkungen seit Eheschließung müssen angegeben werden vom Erben. Diese Auskunftspflicht besteht auch unabhängig davon, ob der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hat oder nicht. Die Auskunft muss vollständig und wahrheitsgemäß sein, da unvollständige oder falsche Angaben die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs erheblich beeinflussen können.

Wenn der Erbe seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt oder unvollständige beziehungsweise falsche Angaben macht, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Pflichtteilsberechtigte kann in einem solchen Fall gerichtlich die Erteilung der Auskunft verlangen, ggf. eine eidesstattliche Versicherung verlangen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Zudem kann die Verletzung der Auskunftspflicht als Indiz dafür gewertet werden, dass der Erbe Schenkungen verschwiegen hat, die den Pflichtteilsergänzungsanspruch erhöhen könnten.

In der Rechtsprechung wurden verschiedene Fälle behandelt, in denen die Auskunftspflicht des Erben im Zusammenhang mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine zentrale Rolle spielte. Ein Beispiel ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (Az. IV ZR 351/14), in dem die Richter entschieden, dass eine unzureichende Auskunft des Erben zu einer Schenkung den Pflichtteilsergänzungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten erhöhen kann.

Die Auskunftspflicht der Erben im Zusammenhang mit Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist ein wichtiger Aspekt des deutschen Erbrechts. Sie dient der Sicherstellung einer gerechten Verteilung des Nachlasses und dem Schutz der Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten. Die Erfüllung der Auskunftspflicht ist für Erben daher von großer Bedeutung, um potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Für Fragen:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht

Dirk Wittstock

Tel: 0159-06380406


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