COVID-19 – Darf der Arbeitgeber einen Test für Reiserückkehrer verlangen?

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Nach der Urlaubszeit haben Arbeitgeber ein Interesse daran, dass Mitarbeiter, die möglicherweise in so genannten Risikogebieten Urlaub gemacht haben, einen Test auf das SARS-CoV-2-Virus machen oder in Quarantäne gehen, bevor sie wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Deswegen kommen Arbeitgeber zunehmend auf die Idee, einen Test auf das Virus vorzuschreiben.

Ohne konkreten Anlass, wie beispielsweise eine entsprechende Urlaubsreise, darf der Arbeitgeber nicht einen Test auf das Virus von Mitarbeitern verlangen. Will der Arbeitgeber also vorbeugend alle Mitarbeiter zum Test zwingen, dann ist dies nicht zulässig und Mitarbeiter müssen dem nicht Folge leisten. Hat der Arbeitgeber aber ein berechtigtes Interesse, dann kann er im Einzelfall einen Test vorschreiben. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn es Anhaltspunkte für eine erhöhte Infektionsgefahr gibt. Bei der Beurteilung, wann ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt, muss und darf der Arbeitgeber die Maßnahmen und Vorgaben der Behörden berücksichtigen, wie z.B. die Landesbehörden, die unter anderem Quarantäneverordnungen erlassen oder wie das Robert-Koch-Institut, das täglich die so genannten Risikogebiete festlegt. Gibt es also einen konkreten Anlass, wie zum Beispiel einen Urlaubsaufenthalt in einem so genannten Risikogebiet, dann darf der Arbeitgeber im Einzelfall einen Test auf das SARS-CoV-2 Virus verlangen. Der Arbeitgeber hat nämlich Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber den anderen Mitarbeitern. Weigert sich der betroffene Mitarbeiter einen Test zu machen, dann kann der Arbeitgeber die Beschäftigung des Mitarbeiters verweigern und schuldet ihm höchstwahrscheinlich kein Arbeitsentgelt. Entsprechend der Quarantänevorgaben kann dies einen Zeitraum von 14 Tagen umfassen.

Grundsätzlich darf der Arbeitgeber also im Einzelfall Tests auf das SARS-CoV-2 Virus verlangen. Es muss jedoch ein berechtigtes Interesse vorliegen. Kommt dagegen der Arbeitgeber auf die Idee grundsätzlich von allen Mitarbeitern einen Test zu verlangen, dann wird dies sehr wahrscheinlich unzulässig sein. Besteht ein Betriebsrat, dann sollte der Betriebsrat sich rechtliche Unterstützung holen und seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Den Mitarbeitern selbst ist ebenfalls zu raten, sich Unterstützung zu holen und derartigen präventiven Testanordnungen nicht ohne Weiteres Folge zu leisten.


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