CrossFit Abmahnung oder Klage durch Bird & Bird für CrossFit LLC wegen Markenverletzung erhalten?Das ist zu tun!

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Tips und Handlungsempfehlungen gegen Abmahnungen und Klage von Bird & Bird wegen der Marke CrossFit


Am 2. Oktober 2023 wurden mir mehrere Abmahnungen sowie eine Klageschrift (zum Landgericht München I) in Bezug auf die Marke CrossFit von betroffenen Personen vorgelegt. In diesem Zusammenhang möchte ich Ratschläge und Empfehlungen für die betroffenen Parteien bereitstellen. Zunächst eine kurze Einführung in das Thema:


Die CrossFit LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Inhaberin der Markenrechte an der Bezeichnung "CrossFit". Die Öffentlichkeit, insbesondere Sportler, kennt diesen Begriff als eine Fitness-Trainingsmethode, die Gewichtheben, Sprinten, Eigengewichtsübungen und Turnen miteinander kombiniert. Die Marke "CrossFit" ist in verschiedenen Klassen, darunter Klassen 9, 38 und 41, unter der Registernummer 005049192 eingetragen. Sie ist auch in anderen Klassen als Unionsmarke angemeldet.


Die Abmahnungen im Namen der CrossFit LLC werden von der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird ausgesprochen und betreffen insbesondere Online-Händler, die Fitnessprodukte unter der Bezeichnung "CrossFit" bewerben. Viele der Empfänger dieser Abmahnungen bieten aber auch gewerblich CrossFit-Kurse bzw. allgemein Sport-Kurse an, ohne über eine Lizenz der CrossFit LLC zu verfügen.


In meine Beratung höre ich von Betroffenen einer solchen CrossFit-Abmahnung fast immer den Einwand, es handele sich bei der Bezeichnung „CrossFit“ doch um eine Sportart und so etwas könne man sich doch nicht als Marke schützen lassen. Hier ist Vorsicht geboten. Zum einen kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, also wofür konkret die Bezeichnung „CrossFit“ verwendet worden ist. Zum anderen gibt es nach meiner Kenntnis keine Gerichtsentscheidung, in denen ein Gericht gesagt hat, dass es sich bei „CrossFit“ um einen freien Begriff (bzw. eine Sportart, wie z. B. Fußball oder Tennis) handele.


1. Welche Vorwürfe erhebt Bird & Bird gegenüber dem Abgemahnten?


Die Abmahnung wirft dem Empfägner vor, unrechtmäßig gegen das Markenrecht der CrossFit LLC verstoßen zu haben. Als Anhang legen die Anwälte von Bird & Bird eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.


Mein ausdrücklicher Rat bereits an dieser Stelle:


Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung, da diese viel zu weit gefasst ist. Selbst falls in Ihrem Fall eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte, wäre an eine abgeänderte / modifizierte Unterlassungserklärung (ohne Schuldanerkenntnis und in einer Minimalform) zu denken. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.


2. Welche Forderungen stellt Bird & Bird im Namen der CrossFit LLC?


Die Anwälte von Bird & Bird fordern im Namen der CrossFit LLC die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €, wie sie im Entwurf der Abmahnung bereits vorformuliert ist. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht, darunter umfangreiche Auskunftsansprüche, insbesondere hinsichtlich der Lieferanten, den sofortigen Verkaufsstopp des Angebots, die Bezugsquelle des Produktes (bei Kleidung) und die Anzahl der verkauften oder eingekauften Produkte. Es werden auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht.


Zusätzlich wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten für die Rechtsverfolgung zu erstatten. Erfahrungsgemäß wird für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 € zugrunde gelegt, was zu Anwaltskosten in Höhe von 3.744,50 € führt. Hiermit ist es aber noch nicht getan, da zusätzlich (also „on Top“)  zu diesem Rechtsanwaltskosten auch noch Schadensersatz gefordert werden kann.


3. Was sollte ich im Falle einer CrossFit-Abmahnung tun?


Kurz vorweg: Nichts unterschreiben, nichts zahlen !


Wenn Sie von einer CrossFit-Abmahnung betroffen sind, ist es ratsam, ruhig zu bleiben und keine voreiligen Auskünfte zu erteilen. Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit den Abmahnern, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.


Es ist dringend empfehlenswert, sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt zu wenden, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht. Hierbei stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung gegen Bird & Bird bzw. die CrossFit LLC gerne zur Seite.


Aufgrund des hohen Streitwerts ist das Prozessrisiko bereits in der ersten Instanz sehr hoch und kann, abhängig vom Verlauf des Verfahrens, einen fünfstelligen Euro-Betrag erreichen.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten haben, sollten Sie die Kanzlei Dr. Newerla kontaktieren. Wir bieten Ihnen bundesweit juristische Unterstützung zu günstigen Festpreisen an und ist auf die Verteidigung gegen Abmahnungen spezialisiert.


4. Bei berechtigter Abmahnung: Einigung suchen !


Sollte die Abmahnung in Ihrem FallA leider berechtigt sein, so sollten Sie über eine außergerichtliche Einigung nachdenken, um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Wir könnten für usnere Mandantinnen und Mandanten in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen und größeren schaden verhindern.


5. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla!


Sie können uns gerne völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch kontaktieren (Telefon: 0471/483 99 88 – 0). In diesem Gespräch können die Erfolgsaussichten besprochen werden. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Abmahnung vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) senden könnten.


Foto(s): Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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