CSA Beteiligungsfonds 4 und 5 und Deltoton GmbH - vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet

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Das Amtsgericht Würzburg hat bereits am 02.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH eröffnet. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen IN 27/15 geführt. Nunmehr ist ebenfalls bekannt geworden, dass über die CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und die CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. In allen drei Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Insolvenz der CSA droht schon seit Jahren:

Für Anleger der CSA/Deltoton kommt diese Nachricht sicherlich nicht vollkommen überraschend, dennoch schürt die Unsicherheit über das folgende Verfahren weitere Ängste. Justus Rechtsanwälte hatte bereits vor Jahren vor der schwebenden Insolvenzgefahr gewarnt. Vor einigen Wochen haben wir aufgrund der schlechten Entwicklung und der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Deltoton GmbH auf eine mögliche Insolvenz hingewiesen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg hatte bereits am 23.12.2014 mitteilen lassen, dass sie zeitgleich 26 Geschäftsräume in Bayern und Hessen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug in Millionenhöhe durchsuchen ließ. Unter den durchsuchten Geschäftsräumen befanden sich auch die der Deltoton GmbH. Da die Fonds der CSA und der Deltoton GmbH zumeist deckungsgleich konzipiert sind und zum großen Teil von denselben Hintermännern geleitet werden, steht auch bei der CSA der Verdacht auf Anlagebetrug im Raum. Gestützt wird diese Vermutung auch dadurch, dass bei der CSA, als auch bei der Deltoton GmbH, seit Jahresbeginn niemand mehr telefonisch zu erreichen war und auch Zustellungsversuche scheiterten.

Insolvenzverwalter wird die volle Kommanditeinlage einfordern:

Die Beteiligungen der CSA/Deltoton waren überwiegend als Einmaleinlage, als Rateneinlage oder als Kombination aus Einmal- und Rateneinlage konzipiert. Insbesondere für Anleger mit einer Rateneinlage stellt sich nunmehr die Frage, ob sie ihre laufenden oder bereits ausgesetzten Raten weiter bedienen müssen. Diese Frage muss zum Leidwesen der Anleger wohl grundsätzlich mit „Ja“ beantwortet werden. Um eine Zahlungsverpflichtung abwenden zu können, ist es ratsam einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuschalten und mit dessen Hilfe die Lösung der Beteiligung zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass in den überwiegenden Fällen die Anleger nicht vollumfänglich über die Risiken der Anlage aufgeklärt worden sind. Insoweit eine Falschberatung nachweisbar vorliegt, kann zumindest die weitere Ratenzahlung abgewendet werden.

Was können und sollten CSA- und Deltoton-Anleger tun?

Insgesamt bleibt den Anlegern der CSA und der Deltoton GmbH nicht viel Hoffnung durch das Insolvenzverfahren. Aufgrund der Art ihrer Beteiligung sind die Anleger allesamt nicht als potentielle Gläubiger der jeweiligen Gesellschaft zu sehen und können deswegen nicht auf eine günstige Insolvenzquote hoffen. Zunächst werden die sog. bevorrechtigten Insolvenzgläubiger (Banken, besicherte Gläubiger), dann die Kosten des Insolvenzverfahrens bedient, danach erst die einfachen Insolvenzgläubiger.

Wir raten trotz dessen sämtliche möglichen Forderungen, also Auseinadersetzungsguthaben und Schadenersatz form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle feststellen zu lassen. Diese können ggf. den Forderungen des Insolvenzverwalters entgegen gehalten werden.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon eine Vielzahl von Insolvenzverfahren begleitet und ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert. Wir haben eine Interessengemeinschaft CSA/Deltoton gegründet, in welcher Anleger rechtlich beraten und laufend informiert werden.

Mehr zur Insolvenz der CSA und Deltoton finden Sie auf:

www.kanzleimitte.de.



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