D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG insolvent! Anwaltsinfo

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) musste gestern beim zuständigen Amtsgericht Wiesbaden einen Antrag auf Eröffnung de Insolvenzverfahrens stellen.

Daran zeigt sich, dass sich die Krise am Immobilienmarkt zur Zeit weiter zuspitzt und auch Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ihre Rechte prüfen.

Begründet wurde der Insolvenzantrag nämlich wohl mit höheren Zinsen, höheren Baukosten, sowie einem allgemein schwächeren Immobilienmarkt.

Auch Anleger konnten bei der Deutschen Invest Immobilien Gruppe in diverse Anlageprodukte investieren und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner bereits jetzt ihre Rechte prüfen, um bei einer eventuellen Betroffenheit durch die Insolvenz zügig reagieren zu können.

Zu prüfen wäre hier zum Beispiel im jeweiligen Einzelfall, ob die Gesellschaft betroffen ist und z.B. eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren sinnvoll ist oder auch z.B., ob ggf. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich wäre hier zu denken eventuell an mögliche Schadensersatzansprüche gegen Berater, Vermittler, die im jeweiligen Einzelfall zu prüfen wären. 

Ein Berater/Vermittler schuldet z.B. immer eine anleger- und objektgerechte Beratung, sofern die Beratung nicht diesen Anforderungen entsprach, könnten sich hier Schadensersatzansprüche des Anlegers ergeben, die auch bis zur vollständigen Rückabwicklung der Beteiligung reichen könnten.


Fazit: Betroffene Anleger der Insolvenz der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG sollten ihre Rechte prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und seitdem etliche tausend Anleger erfolgreich vertreten konnten.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema