Daimler muss im Abgasskandal Schadenersatz bei Mercedes GLK 220 CDI leisten

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Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem Mercedes GLK 220 CDI durchgesetzt. Das Landgericht Stuttgart entschied mit Urteil vom 21. Mai 2021, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und die Daimler AG Schadenersatz leisten muss (Az.: 14 O 560/20).

Die Klägerin hatte den Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 als Neuwagen im März 2015 zum Preis von rund 40.500 Euro gekauft. Daimler hatte für das Modell ein freiwilliges Software-Update angeboten, bevor es zu einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gekommen ist. Fahrzeuge, die das Update bereits erhalten hatten, waren von dem Rückruf nicht betroffen.

Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. So komme die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zur Anwendung. Diese Funktion sorge dafür, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand eingehalten werden. Da die Funktion unter normalen Betriebsbedingungen jedoch kaum aktiv sei, würde der Emissionsausstoß im Straßenverkehr steigen.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Stuttgart entschied, dass die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und Anspruch auf Schadenersatz in Form der Rückgängigmachung des Kaufvertrags habe.

Die Klägerin habe verständlich und nachvollziehbar vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde. Daimler habe diesen Vorwurf nicht widerlegt und nicht dargelegt, welche ursprünglichen Funktionen mit dem Update beseitigt oder geändert wurden. Das Gericht geht daher davon aus, dass die Stickoxid-Emissionen lediglich auf dem Prüfstand optimiert wurden. Eine Motorsteuerungsfunktion, die den Stickoxid-Ausstoß nur auf dem Prüfstand optimiert, stelle jedoch eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, machte das LG Stuttgart deutlich.

Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei die Klägerin bereits mit Abschluss des Kaufvertrags vorsätzlich und in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise geschädigt worden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, so das Gericht.

Gegen Rückgabe des Mercedes GLK 220 CDI kann die Klägerin die Erstattung des Kaufpreises von 40.500 Euro verlangen. Für die gefahrenen ca. 89.600 Kilometer muss sie sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 14.500 Euro anrechnen lassen. Somit hat sie noch einen Anspruch auf Zahlung von 26.000 Euro.

„Die Gerichte urteilen auch im Mercedes-Abgasskandal zunehmend verbraucherfreundlich und verurteilen Daimler zu Schadenersatz. Neben einer Reihe von Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg entschieden, dass Daimler Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal/



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