VW-Abgasskandal: Dammbruch bei OLG

  • 2 Minuten Lesezeit

Lange haben alle gewartet, nun scheint es so weit zu sein.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht Oldenburg planen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu verurteilen. Nachdem sich bei den Landgerichten in Deutschland die Urteile gegen die VW AG häufen, wollen nun erstmals auch zwei Oberlandesgerichte gegen die Volkswagen AG entscheiden. Das OLG Karlsruhe und das OLG Oldenburg haben in aktuellen Verfahren unter den Az. 2 U9/18 und 13 U 17/18 Hinweise erteilt, dass sie davon ausgehen, dass die Voraburteile der Landgerichte die Voraussetzungen der §§ 826 BGB zu Recht bejaht haben. Dies wären die ersten Urteile von Oberlandesgerichten in Deutschland gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Zusätzlich hat das Oberlandesgericht Karlsruhe ausgeführt, dass man der Meinung sei, dass auch eine Haftung über § 831 BGB begründet werden kann, was nach dem Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus im Raum steht. Dies hänge jedoch vom Parteivortrag ab.

Dies wären die ersten beiden Urteile in Deutschland, die nun endlich dazu führen würden, dass sämtliche Verbraucher unproblematisch zu ihrem Recht kommen.

Dutzende von aktuellen Entscheidungen fast aller Landgerichte, quer durch Deutschland zeigen, dass die verhandelnden Richter nun genug haben. Die Richter gehen von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des VW-Konzerns aus und verurteilen den VW-Konzern derzeit üblicherweise im Sinne der Verbraucher. Grundsätzlich zieht VW in jedem vorliegenden Verfahren vor den Oberlandesgerichten in Deutschland die Notbremse und bietet großzügige Vergleiche an.

Gerade vor dem Hintergrund, dass zum 31.12.2018 die Ansprüche der Verbraucher verjähren, sollte man nun nicht mehr zögerlich sein. Selbst wenn es unwahrscheinlich erscheint, aber wie beschrieben, der VW-Konzern hat keine Argumente mehr, sodass nach menschlichem Ermessen nichts mehr schiefgehen kann und letztendlich die Verbraucher, die sich trauen, aufzustehen, hierfür auch belohnt werden und sich von dem unliebsamen Betrugsdiesel lösen können.

Die Möglichkeit, zu seinem Recht zu kommen, war noch nie so hoch.

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen den VW-Konzern vorgehen, in der Regel einen Vergleich, der die Rückgabe des Pkws bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen und so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Nutzen Sie deshalb Ihre Rechte!

Alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland decken nunmehr die jeweiligen Klagen gegen die Händler und den Konzern. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl von VW-Geschädigten und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Klamert

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten