Darf das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitsverweigerung gekündigt werden? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Was ist Arbeitsverweigerung und wann kann man deswegen gekündigt werden? Was kann der Arbeitnehmer tun, um eine solche Kündigung zu vermeiden? Wie kann man sich gegen eine solche Kündigung am besten wehren? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


1. Wann gilt ein Verhalten als „Arbeitsverweigerung“? 


Arbeitsverweigerung ist, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin eine vertraglich geschuldete Tätigkeit auf Anweisung des Arbeitgebers unberechtigterweise verweigert. Es reicht also nicht aus, einfach eine Arbeitsanweisung des Chefs nicht zu befolgen. Der Chef muss eine Tätigkeit vom Arbeitnehmer verlangen, die dieser aufgrund seines Arbeitsvertrags schuldet.


Wenn also beispielsweise ein angestellter Rechtsanwalt dazu aufgefordert wird, ein Diktat abzutippen, wird er diese Tätigkeit regelmäßig verweigern dürfen, weil das üblicherweise nicht zu seinen vertraglich vereinbarten Aufgaben gehört. Etwas anderes würde aber gelten, wenn der Arbeitsvertrag ausdrücklich auch Diktate vorsieht. Auch wird ein Bäcker nicht vom Chef dazu verpflichtet werden können, die Betriebsräume zu reinigen. Handelt es sich allerdings um einen kleinen Bäckereibetrieb, in dem es üblich ist, dass die Mitarbeiter einzelne Reinigungsarbeiten miterledigen, wäre der Mitarbeiter wohl dazu verpflichtet, eine entsprechende Anweisung vom Chef zu befolgen.


Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, darf er eine Arbeitsanweisung ebenfalls ablehnen. Das wäre etwa der Fall, wenn er sich am Arbeitsplatz wegen eines Infekts plötzlich unwohl fühlt und er die Arbeitsanweisung wegen seiner Schmerzen oder Unwohlseins ablehnt. 


2. Darf der Arbeitgeber wegen Arbeitsverweigerung kündigen?


Grundsätzlich ja. Mit der Arbeitsverweigerung begeht der Arbeitnehmer eine vertragliche Pflichtverletzung, für die der Arbeitgeber regelmäßig verhaltensbedingt kündigen darf. Oft wird aber eine vorherige Abmahnung nötig sein. Der Arbeitgeber wird in dem Fall nur wirksam kündigen dürfen, wenn der Arbeitnehmer bereits einmal wegen Arbeitsverweigerung abgemahnt wurde und danach eine berechtigte Arbeitsanweisung erneut verweigert.


In Einzelfällen darf der Arbeitgeber sogar fristlos kündigen. Denkbar ist das, wenn der Arbeitnehmer eine für den Arbeitgeber überaus wichtige Tätigkeit ablehnt, auf die sich dieser unbedingt verlassen können musste. 


3. Was kann der Arbeitnehmer tun, um eine Kündigung zu vermeiden?


Viele Arbeitsverweigerungen bewegen sich im juristischen Graubereich. Ist unklar, ob der Arbeitnehmer eine Anweisung ablehnen darf, oder nicht, sollte er regelmäßig eher nachgeben und das tun, was der Chef anweist. 


Ist man als Mitarbeiter grundsätzlich zufrieden mit seinem Job, sollte man nicht wegen einer womöglich unberechtigten Arbeitsanweisung mit dem Arbeitgeber in Streit geraten. Nehmen die unberechtigten Anweisungen aber überhand, sollte man sich Rat bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht einholen und die weitere Vorgehensweise mit ihm besprechen.


4. Was sollte er im Fall einer Kündigung tun?


Ist es zur Kündigung gekommen, sollte man umgehend einen Anwalt anrufen und sich nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage erkundigen. Ich rate dazu, beim Anwalt am selben Tag anzurufen, am dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat. Jedenfalls sollte der Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage nicht ausreizen. Wichtig: Hat man die Frist versäumt, kann man regelmäßig nichts mehr gegen die Kündigung tun; auch eine Abfindung ist dann regelmäßig nicht mehr möglich.


Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, hat der Arbeitnehmer meist gute Chancen, seinen Arbeitsplatz mit einer Klage zu retten oder eine hohe Abfindung zu erreichen.


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