Darf ich Fotos vom Arbeitsplatz auf Social-Media posten oder an Freunde versenden?

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Insbesondere in Zeiten von Social-Media verschwimmen die Grenzen zwischen privat und öffentlich immer mehr. Viele Deutsche nutzen Instagram & Co täglich, um Bilder ihres Alltags zu posten. Aus diesem Grund landen immer mehr Fotos auch vom Arbeitsplatz auf Social-Media-Plattformen. Was zunächst ganz harmlos erscheint, kann jedoch rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Der Arbeitgeber kann individuell entscheiden, ob er Aufnahmen am Arbeitsplatz erlauben möchte oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit beruht auf seinem Haus- und Weisungsrecht. Der Arbeitnehmer muss sich entsprechend der Vorgaben verhalten. Weigert er sich dem nachzukommen und macht Fotos obwohl dies verboten ist, riskiert er eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung wegen der Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten. Liegt kein Fotoverbot vor, sind Arbeitnehmer grundsätzlich berechtigt, Fotos am Arbeitsplatz zu machen. Jedoch müssen auch in diesen Fällen gewissen Einschränkungen beachtet werden.

Es dürfen auf den Fotos keine sensiblen Informationen zu sehen sein. Ebenso dürfen keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse preisgeben werden, also alles was für die Konkurrenz von Bedeutung sein könnte. Der Verrat solcher kann einen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen. Des Weiteren dürfen die Fotos keine Beschwerde über den Arbeitgeber enthalten.

Es kann außerdem vorkommen, dass weitere Kollegen mit auf den Fotos zu sehen sind. Ist das der Fall dürfen Fotos nicht ohne deren Einverständniserklärung veröffentlicht werden.

Häufig werden auch auf Betriebsfeiern Fotos gemacht. Generell müssen Teilnehmer einer solchen Feier damit rechnen, dass Aufnahmen gemacht werden. Sind jedoch einzelne Teilnehmer klar auf den Fotos zu erkennen, wird die Einwilligung dieser vor einer Veröffentlichung der Fotos benötigt.

Etwas anderes gilt dann, wenn nur Köpfe auf den Fotos zu sehen sind oder die Aufnahmen für private Zwecke genutzt werden, also beispielsweise wenn sie im privaten Kreis Freunden gezeigt werden.

Arbeitnehmer sollten sich stets darüber im klaren sein, dass das Internet nicht anonym ist. Alles was gepostet wird, kann grundsätzlich zurückverfolgt werden. Hat der Arbeitnehmer also Fotos vom Arbeitsplatz gepostet, obwohl dies ausdrücklich verboten ist oder die genannten Einschränkungen nicht beachtet, können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.


Bei weiteren Frage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


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