Darlehensverträge weiterer Autobanken wohl auch nach Bundesgerichtshof angreifbar

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Formulierungen in den Darlehensverträgen zu Autofinanzierungen der Renault Bank, der Volkswagen Bank und der Santander Bank könnten nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs angreifbar sein.

In den von uns betreuten Fällen haben die Mandanten ihren Pkw über eine der vorbenannten Banken finanziert. 

Der Bundesgerichtshof hat jüngst in zwei aktuellen Entscheidungen zur Ordnungsmäßigkeit von Widerrufsbelehrungen bei Autokrediten Stellung genommen. Die Urteilsgründe für ein Urteil liegen nun seit einigen Tagen vor.

Hierbei hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, dass dem Darlehensnehmer erlaubt sein muss, der Bank einen geringeren Schaden nachzuweisen als die berechnete Vorfälligkeitsentschädigung (vgl. Urteil des BGH vom 5. November 2019, XI ZR 650/18).

Auch in den Urteilsgründen weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass mit dieser Formulierung § 309 Nr. 5b BGB Genüge getan sei (vgl. a.a.O., Ziffer 49).

Diese Formulierung findet sich hingegen nicht bei den Darlehensverträgen der Renault Bank, der Volkswagen Bank und der Santander Bank. Hierin dürfte ein Verstoß gegen § 309 Nr. 5b BGB liegen.

Mit der Argumentation des OLG Brandenburg, dass genau dieses bei der Mercedes-Benz Bank gerügt hat und damit ebenfalls zu dem Ergebnis kam, dass eine Pflichtangabe fehlt und die Frist nicht zu laufen beginnt, ist wohl auch nach der Begründung des Bundesgerichtshofs eine Angreifbarkeit gegeben (vgl. Urteil des OLG Brandenburg vom 13. November 2019 Az. 4 U 7/19 und 4 U 8/19).

Durch diesen Verstoß fehlt nach Ansicht des OLG Brandenburg eine Pflichtangabe. Die Aufnahme der Pflichtangaben in den Vertrag ist aber die Voraussetzung, dass die Widerrufsfrist überhaupt zu laufen beginnt. Der Vertrag kann also weiterhin widerrufen werden.

Im Ergebnis kommt das OLG Brandenburg noch dazu, dass der Verbraucher alle geleisteten Zahlungen, vor und nach Widerruf, von der Bank zurückerhält. Dies beinhaltet die Anzahlung und die Zins- und Tilgungsleistungen. Einen Anspruch auf Nutzungsersatz hat laut OLG Brandenburg die Bank nicht.

Diese beiden Urteile in der Zusammenschau verbessern die Rechtsposition der Autokäufer gegenüber den Autobanken erheblich.

Gerne prüfen wir Ihre Darlehensverträge. Bitte nutzen Sie unsere Homepage, um Kontakt mit uns aufzunehmen. Hier finden Sie auch ein Formular, über das sie ihren Kreditvertrag als PDF hochladen können.

Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulrich Poppelbaum

Beiträge zum Thema