Das Erbe mit Wertpapieren im Tresor – was ist zu tun?

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Es kommt immer noch und immer wieder vor: Die Erben öffnen den heimischen Tresor des Erblassers oder das Bankschließfach und finden dort Wertpapiere (Aktien, Renten, Fonds) als sogenannte „effektive Stücke“. Die sog. Tafelgeschäfte sind ein Relikt aus einer Zeit, in der es noch möglich gewesen ist, am Fälligkeitstag seinen Zins- oder Dividendencoupon bei der Bank persönlich – vorzugsweise in Luxemburg – einzulösen.

Sofern Hintergrund dieser Maßnahme das Sparen von Steuern gewesen ist, so hat sich dies seit Einführung der Abgeltungssteuer erledigt, da auch bei der Einlösung von Tafelpapieren die Steuer automatisch abgezogen wurde.

Es hat sich aber noch etwas geändert. Sofern es sich um deutsche Stücke handelt, vorzugsweise waren es Anteile an Investmentfonds, so sind diese seit dem Ende des Jahres 2016 für kraftlos erklärt worden und sollten in ein Depot eingeliefert werden. 

Mit dieser Kraftloserklärung haben die effektiven Stücke ihre Handelbarkeit verloren und sind somit nur noch über ein Bankdepot zu Geld zu machen bzw. nehmen nur dann an Ausschüttungen teil. Wie unten erläutert, sieht es bei luxemburgischen Papieren etwas anders aus. 

Was ist also zu tun, wenn Sie effektive Stücke finden?

a) Deutsche Wertpapiere

Gehen Sie mit den effektiven Stücken zu Ihrer Hausbank und liefern diese dort ein. Die Stücke werden dann abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zum aktuellen Tagespreis Ihrem Depot gutgeschrieben und ggf. erhalten Sie noch offene Ausschüttungen. Erst jetzt ist auch eine Veräußerung der Papiere möglich. 

b) Luxemburgische Wertpapiere

Handelt es sich um Papiere luxemburgischer Emittenten (Aktien, Fonds, Anleihen), so haben diese Kraft Gesetzes mit Wirkung vom 18.02.2016 nicht nur ihre Handelbarkeit verloren, sondern sie sind auch für kraftlos erklärt worden. 

Das bedeutet, dass der Gegenwert der Wertpapieren zum o. g. Stichtag einem Konto der Caisse de Consignation gutgeschrieben wurde. Sie haben damit nicht mehr an Wertsteigerungen partizipiert und erhalten keine Ausschüttungen. 

Wenn Sie an dieses Geld kommen wollen, müssen Sie eine gültige Inhaberschaft nachweisen, z.B. einen lückenlosen Erbnachweis. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann dies zur Wertlosigkeit der Papiere führen, wie das folgende Beispiel zeigt: 

Ein Unternehmer hatte seiner langjährigen Geliebten effektive Wertpapiere im Wert von 500.000 € durch einfache Übergabe geschenkt, ohne dass die Familie etwas davon wusste. Die Papiere wurden mit unversteuertem Geld von einem Luxemburger Bankkonto erworben. Mittlerweile ist der Unternehmer verstorben.

Der Geliebten ist es nicht gelungen eine gültige Inhaberschaft nachzuweisen. Im Testament ist sie verständlicherweise nicht bedacht und einen Schenkungsvertrag gibt es ebenfalls nicht. Die Papiere sind somit wertlos geworden.

Sollten Sie Fragen zu Ihren Rechten und Möglichkeiten beim Einlösen effektiver Stücke haben, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. 

Ich freue mich auf Ihren Anruf. Vereinbaren Sie einen Termin!


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