Das Haftungsverfahren im Steuerrecht: Ein erster Überblick.

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1.) Einführung 

Das steuerrechtliche Haftungsverfahren in Deutschland ist ein spezieller Teil des Steuerrechts, der sich mit der Durchsetzung von Steueransprüchen gegenüber Dritten befasst, die nicht der eigentliche Steuerschuldner sind. Grundlage für das Haftungsverfahren ist § 219 der Abgabenordnung (AO), der die allgemeinen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Haftenden festlegt. 

Die Anwendungsvorschriften für § 219 AO sind in der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu finden, die eine detaillierte Anleitung zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen bietet.


2.) Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Haftungsverfahrens

Das Haftungsverfahren dient dazu, die Durchsetzung von Steueransprüchen sicherzustellen, wenn diese beim eigentlichen Steuerschuldner nicht (mehr) durchgesetzt werden können. 

Es soll verhindern, dass Steueransprüche unberichtigt bleiben, indem es Dritte, die eine gewisse Verantwortung für die Entstehung der Steuerschuld tragen, zur Haftung heranzieht. Dies kann beispielsweise Geschäftsführer, Erben oder gesetzliche Vertreter betreffen.


3.) Festsetzungsverfahren und Erhebungsverfahren

Das Haftungsverfahren gliedert sich in das Festsetzungsverfahren und das Erhebungsverfahren.

  • Das Festsetzungsverfahren beinhaltet die Prüfung der Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme und die formelle Festsetzung der Haftungssumme durch einen Haftungsbescheid. Hier wird der Haftungsbetrag konkret beziffert und dem Haftenden mitgeteilt. Herzstück des steuerlichen Haftungsverfahrens ist der Haftungsbescheid nach § 191 AO.

  • Das Erhebungsverfahren folgt auf das Festsetzungsverfahren und umfasst die eigentliche Durchsetzung der festgesetzten Haftungssumme. Dies geschieht in der Regel durch herkömmliche Beitreibungsmaßnahmen wie Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen.

Beide Verfahrensabschnitte sind durch verschiedene Rechtsbehelfe und Verfahrensgarantien flankiert, die den Rechtsschutz des Haftenden gewährleisten sollen.


4.) Rechtliche Möglichkeiten während des Haftungsverfahrens

Während des Haftungsverfahrens stehen dem Haftenden verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. 

Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Einspruch gegen den Haftungsbescheid einzulegen, wenn der Haftende die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme oder die Höhe der festgesetzten Summe anzweifelt. 

Darüber hinaus kann der Haftende im weiteren Verlauf Klage beim zuständigen Finanzgericht erheben. Diese Rechtsbehelfe dienen dazu, eine Überprüfung und ggf. Korrektur des Haftungsbescheids zu erreichen.

Im Rahmen des Einspruchs und auch der Klageerhebung können sowohl formelle als auch materielle Fehler im Rahmen eines steuerrechtlichen Haftungsverfahrens vorgebracht werden. Da es sich hierbei um ein spezielles "Steuerstreitverfahren" handelt, sollte in Haftungsfällen ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden, da solche Mängel von nicht in der Materie des Verfahrensrechts verhafteten Beratern häufig nicht erkannt werden.


5.) Fazit

Das steuerrechtliche Haftungsverfahren ist ein komplexes Instrument des Steuerrechts, das sicherstellt, dass Steueransprüche auch dann durchgesetzt werden können, wenn der eigentliche Steuerschuldner nicht leistungsfähig ist. 

Durch die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, werden die Rechte der Haftenden gewahrt. Dennoch stellt das Verfahren hohe Anforderungen an die Beteiligten und erfordert oftmals die Zuhilfenahme von fachkundiger rechtlicher Beratung.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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