Das müssen Arbeitnehmer zum Weihnachtsgeld wissen

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Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die von vielen Arbeitnehmern in Deutschland erwartet wird. Oft wird es auch als „13. Monatsgehalt“ bezeichnet, da es als eine Art Bonus am Ende des Jahres gezahlt wird. Dieses zusätzliche Geld kann für viele Arbeitnehmer eine willkommene Finanzspritze sein, um die Kosten für Geschenke, Feierlichkeiten oder Reisen während der Weihnachtszeit zu decken.

Rechtsanspruch?

Es ist wichtig zu betonen, dass das Weihnachtsgeld grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist. Es gibt keinen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld in Deutschland. Dennoch wird es in vielen Unternehmen als selbstverständlich angesehen, sodass eine Kürzung oder Streichung des Weihnachtsgeldes zu Unmut unter den Beschäftigten führen kann.

Es gibt aber auch Fälle, wo Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld haben. In den meisten Fällen hängt die Zahlung des Weihnachtsgeldes von drei verschiedenen Faktoren ab: dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung.

Wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung existiert, die die Zahlung von Weihnachtsgeld vorschreibt, haben die Arbeitnehmer einen rechtlich bindenden Anspruch auf diese Zahlung. Auch wenn im individuellen Arbeitsvertrag keine spezielle Vereinbarung über das Weihnachtsgeld getroffen wurde, kann der Arbeitnehmer darauf bestehen, dass ihm das Weihnachtsgeld entsprechend dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung gezahlt wird. 77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag Weihnachtsgeld, während es bei den Nicht-Tarifbeschäftigten nur 42 Prozent sind.

Selbst wenn im Arbeitsvertrag kein Weihnachtsgeld vereinbart ist, kann ein Arbeitnehmer dennoch ein Anrecht darauf haben, wenn der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat. Dies wird als betriebliche Übung bezeichnet und kann zu einem einklagbaren Anspruch führen. Wenn ein Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg Weihnachtsgeld gezahlt hat, ohne es ausdrücklich als freiwillige Leistung zu deklarieren, wird davon ausgegangen, dass diese Zahlungen auch in Zukunft erfolgen werden. In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer das Weihnachtsgeld einklagen, wenn es nicht gezahlt wird.

Verschiedene Arten von Weihnachtsgeld

Es gibt verschiedene Arten von Weihnachtsgeld, das an Beschäftigte gezahlt wird.

Einerseits gibt es das Weihnachtsgeld mit Entgeltcharakter, bei dem den Beschäftigten ein anteiliges Weihnachtsgeld zusteht, wenn sie vorzeitig aus dem Unternehmen ausscheiden. Dieses Weihnachtsgeld wird als Entlohnung für die erbrachte Arbeitsleistung gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Eine andere Art von Weihnachtsgeld ist die Belohnung oder Betriebstreue. Hier wird das Weihnachtsgeld als Anerkennung für die Treue zum Unternehmen gezahlt. Im Arbeitsvertrag kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Weihnachtsgeld nur erhält, wenn das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag ungekündigt besteht. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende kein Anrecht auf Weihnachtsgeld haben, wenn sie vor diesem Stichtag das Unternehmen verlassen.

Des Weiteren gibt es das Weihnachtsgeld mit Mischcharakter, bei dem sowohl die erbrachte Arbeitsleistung als auch die Betriebstreue belohnt werden. In diesem Fall ist eine Klausel unwirksam, die vorsieht, dass Beschäftigte das Weihnachtsgeld nach einer Kündigung zurückzahlen müssen, wenn es bereits ausgezahlt wurde.

Höhe des Weihnachtsgeldes

Die Höhe des Weihnachtsgeldes variiert ebenfalls stark je nach Branche. Im Durchschnitt konnten Tarifbeschäftigte in Deutschland in diesem Jahr mit einem Bruttobetrag von 2809 Euro rechnen, was einem Anstieg von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Besonders großzügig sind die Zahlungen in Branchen wie der Gewinnung von Erdöl und Erdgas oder dem Bereich der Kokerei und Mineralölverarbeitung, wo durchschnittlich 5733 Euro bzw. 5586 Euro als Weihnachtsgeld gezahlt werden. In der Leiharbeit hingegen fällt das Weihnachtsgeld mit lediglich 380 Euro am geringsten aus.

Auch die Region, in der man arbeitet, kann einen Einfluss auf die Höhe des Weihnachtsgeldes haben. Besonders in den neuen Bundesländern ist das Weihnachtsgeld im Durchschnitt geringer als im früheren Bundesgebiet. Laut Daten des Statistischen Bundesamtes erhielten Tarifbeschäftigte in Ostdeutschland im Jahr 2023 durchschnittlich 2664 Euro Weihnachtsgeld, während es im Westen 2831 Euro waren.

Eine weitere Rolle bei der Frage nach dem Weihnachtsgeld spielt die Job-Sicherheit. Beschäftigte mit befristeten Verträgen haben seltener Anspruch auf die Sonderzahlung als Mitarbeiter mit unbefristeten Verträgen. Auch der Bereich, in dem man tätig ist, kann entscheidend sein. So erhalten beispielsweise nahezu alle Beschäftigten im Finanz- und Versicherungsdienstleistungswesen, im Grundstücks- und Wohnungswesen oder im Baugewerbe Weihnachtsgeld, während es im Bereich Information und Kommunikation nur gut zwei Drittel sind.

Kündigung vor Weihnachtsgeld

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Jahreswechsel endet oder wenn man vorzeitig gekündigt wird? Hat man trotzdem Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist es wichtig zu klären, welchen Zweck das Weihnachtsgeld für den Arbeitgeber hat. Dient es als Anerkennung für die geleistete Arbeit oder soll es die Betriebstreue belohnen? Diese Unterscheidung kann entscheidend dafür sein, ob man trotz Kündigung Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat.

Wenn das Weihnachtsgeld als Anerkennung für die erbrachte Leistung gedacht ist, kann der Arbeitgeber in der Regel nicht einfach die Auszahlung verweigern, nur weil das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Das Weihnachtsgeld steht dann in einem direkten Zusammenhang mit der erbrachten Arbeitsleistung und kann nicht einfach gestrichen werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn das Weihnachtsgeld als Belohnung für die Betriebstreue gedacht ist. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes an bestimmte Bedingungen knüpfen, wie zum Beispiel das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bis zum Jahresende. Endet das Arbeitsverhältnis vor diesem Stichtag, kann der Arbeitgeber unter Umständen die Auszahlung des Weihnachtsgeldes verweigern oder sogar eine Rückzahlung verlangen.

Für Arbeitnehmer, die das Unternehmen vorzeitig verlassen, stellt sich die Frage, ob ein anteiliger Anspruch auf das Weihnachtsgeld besteht. Auch hier kommt es wieder darauf an, welchen Zweck das Weihnachtsgeld hat. Handelt es sich um eine Anerkennung für die erbrachte Leistung, könnte es durchaus möglich sein, dass ein anteiliger Anspruch besteht.

Was machen, wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt?

Es ist also ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen zu informieren. Dort sollte klar geregelt sein, unter welchen Bedingungen das Weihnachtsgeld gezahlt wird und ob ein Anspruch auch bei vorzeitigem Ausscheiden besteht.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich des Weihnachtsgeldes rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hierbei helfen, die eigenen Ansprüche zu klären und gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht durchzusetzen.

In vielen Fällen kann es ein echtes Ärgernis sein, wenn das Weihnachtsgeld ausbleibt. Gerade in der vorweihnachtlichen Zeit, in der die meisten Menschen auf das Extra-Geld angewiesen sind, kann dies zu finanziellen Engpässen führen. Es ist daher wichtig zu wissen, dass Arbeitnehmer durchaus die Möglichkeit haben, ihr Weihnachtsgeld vor dem Arbeitsgericht einzufordern.

Der erste Schritt sollte immer sein, den Arbeitgeber schriftlich um Erklärung zu bitten. Oftmals handelt es sich lediglich um ein Missverständnis oder einen Fehler in der Abrechnung. Es ist wichtig, den Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, den Fehler zu korrigieren, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es kann auch hilfreich sein, mit dem Betriebsrat zu sprechen, um mögliche Lösungen zu finden.

Reagiert der Arbeitgeber nicht oder verweigert die Zahlung ohne rechtliche Grundlage, ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann die individuelle Situation prüfen und gegebenenfalls eine Klage vorbereiten. In vielen Fällen lohnt es sich, den Anspruch auf Weihnachtsgeld gerichtlich durchzusetzen, insbesondere wenn die Zahlung in den vergangenen Jahren regelmäßig erfolgt ist.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

Foto(s): kanzlei JURA.CC

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