Das sagt das Arbeitsrecht zur Krankmeldung wegen Liebeskummer

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Im Arbeitsrecht ist Liebeskummer ein Grund für eine Krankmeldung.

Wer körperlich erkrankt, sei es aufgrund eines grippalen Infekts oder einer Migräne, meldet sich bei der Arbeit krank. Das ist ein normaler Prozess im Arbeitsalltag. Schließlich möchte der Erkrankte zum Beispiel Kollegen und Kunden nicht anstecken. Außerdem gestaltet sich die Arbeit schwierig, wenn Fieber oder Schmerzen die Konzentration hemmen. Auch psychische Erkrankungen stellen legitime Gründe für eine Arbeitsunfähigkeit dar. Aber was ist bei Liebeskummer? Wie ist eine Krankmeldung aufgrund Liebeskummers arbeitsrechtlich einzuordnen?

Wer akuten Liebeskummer hat, befindet sich in einer psychisch belastenden Ausnahme-Situation. Dieser Stress macht sich auch körperlich bemerkbar. Typische Symptome sind zum Beispiel Magenbeschwerden, Konzentrations- und Schlafstörungen sowie Kopfschmerzen. Jeder Mensch verarbeitet Liebeskummer anders – seelisch wie körperlich. Wer in dieser Situation Ablenkung braucht und sich wünscht, dennoch bei der Arbeit zu erscheinen, der geht am besten auch hin. Aber was ist mit Arbeitnehmern, die sich nur in den eigenen vier Wänden tagelang ausweinen möchten? Ist dann eine Krankmeldung gerechtfertigt?

Arbeitnehmer müssen bei der Krankmeldung im Betrieb grundsätzlich keinen Grund ihrer Arbeitsunfähigkeit angeben. Sie müssen also Ihrem Chef nicht mitteilen, dass Sie der Liebeskummer arbeitsunfähig macht. Es reicht eine telefonische Krankmeldung mit dem Hinweis, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

Eine ärztliche Bescheinigung (AU) müssen Sie in der Regel erst am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorlegen, sofern Ihr Arbeitsvertrag keine andere Regelung enthält. Geht es Ihnen innerhalb dieser Tage nicht besser, müssen Sie sich von einem Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Diese AU hat eine hohe Beweiskraft. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann diese kaum anfechten.

Das bedeutet: Liebeskummer ist durchaus ein legitimer Grund für eine Krankmeldung. Schließlich befindet sich die betroffene Person in einem psychischen Ausnahmezustand, der auch körperliche Beschwerden mit sich bringt. Das rechtfertigt eine Krankmeldung.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Krankmeldung, AU, Beweiskraft

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