Das Verschweigen von Unfallschäden ist nach Bundesgerichtshof vom 19.07.2023 nicht stets arglistig - Expertenbeitrag

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Grundsätzlich ist bei einem Verschweigen von Vorschäden ein erheblicher Mangel im kaufrechtlichen Sinn anzunehmen. Ein solcher berechtigt den Käufer bei Vorliegen von Arglist zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Nach Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.7.2023  (Az:VIII ZR 201/22) ist ein Verschweigen von Unfallschäden durch Angaben seitens des Verkäufers "ins Blaue hinein" aber nicht stets als Arglist anzusehen. Der Kläger hatte angegeben, dasies das Fahrzeug während seiner Besitzzeit unfallfrei gewesen sei, ohne dass er auf den Erwerb des Fahrzeugs erst wenige Tage vor der Veräußerung hingewiesen hatte.  Die Fahrzeugnutzung beschränkte sich im Fall auf eine einstündige Probefahrt. Hierauf war nicht hingewiesen worden. Der Bundesgerichtshof verneinte die Arglist aus dem Umstand, dass der Verkäufer das Fahrzeug erst kurz zuvor erworben hatte. Er sah die Zusicherung der Unfallfreiheit auf diesen Zeitraumraum bezogen.

Das Verfahren des Bundesgerichtshofs vom 19.07.2023 wurde zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 22 Jahren im PKW-Kaufrecht spezialisiert. Er ist Vertragsanwalt der GTÜ. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat das Zertifikat "Q" für Fortbildung verliehen.

Meistens wird nach seinen Erfahrungen beim Verkauf eines Händlers an Privatpersonen die Gewärleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt.

Mit Urteil vom 16.12.2009 (Az: VIII ZR 38/09) hatte der Bundesgerichtshof Angaben des Verkäufers  "ins Blaue hinein" bereits ähnlich bewertet. Demnach besteht eine Pflicht über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck  vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind. Dies gilt jedoch nur, wenn er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten kann. Ein wesentlicher Umstand kann im kurz zuvor erfolgten Erwerb von einem Zwischenhändler begründet sein.


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