Wer haftet bei einem Unfallschaden bei der Vorbeifahrt an einem Müllfahrzeug ? -Expertenbeitrag

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Grundsätzlich besteht kein Verbot, an einem stehenden Müllfahrzeug vorbeizufahren. Kommt es jedoch zum Unfall, ist der Anspruch des Vorbeifahrenden auf Schadensersatz jedoch oft nur eingeschränkt durchsetzbar.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Dezember 2023 (Az:  VI ZR 77/23) ein mit einer Quote von 25:75 zugunsten einer vorbeifahrenden PKW-Fahrerin ergangenes Berufungsurteil aufgehoben. Ein Pflegedienst hatte gegen einen für die Abfallwirtschaft zuständigen kommunalen Zweckverband Klage erhoben, da  eines ihrer Pflegedienstfahrzeuge beschädigt worden war. Das Landgericht hatte der Klage gegen den Beklagten noch mit einer Haftungsquote von 50 zu 50 teilweise stattgegeben.

Der mit der Revision angerufene Bundesgerichtshof sah die Gefahr, die von einer gerade entleerten Mülltonne auf der Straße für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, in Rahmen des § 7 Abs. 1 StVG dem Betrieb des Müllabfuhrfahrzeugs als zurechenbar an.

Dem beklagten Müllwerker hätte den Müllcontainer nicht quer über die Straße schieben dürfen, ohne auf den Verkehr und das Fahrzeug der Klägerin zu achten. Er hätte er den Müllcontainer sonst erkennen müssen.

Andererseits stellte der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12. Dezember 2023 fest, dass derjenige, der an einem Müllabfuhrfahrzeug, welches im Einsatz ist, nicht stets auf ein verkehrsgerechtes Verhalten der Müllwerker vertrauen darf. Überholende müssen damit rechnen, dass Müllwerker plötzlich im Verkehrsraum auftauchen, bevor sie sich über den Verkehr vergewissert haben.

Rechtsanwalt Christian Steffgen ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und u.a. auf den Kauf von Neu- und Gebrauchtwagen und Unfallschäden spezialisiert. Die BRAK hat ihm das Fortbildungszertifikat Q verliehen. Die Kanzlei ist Vertragsanwaltkanzlei der GTÜ (Gesellschaft für technische Überwachung).

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