Das Zeugnis im Arbeitsverhältnis – das Arbeitszeugnis

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Wohl kaum ein Dokument hat eine so große Bedeutung bei der Jobsuche. Wer will schon einen Mitarbeiter einstellen, der bei seinem früheren Arbeitgeber mit Vorgesetzten in Konflikt geriet, gestohlen oder während der Arbeitszeit Alkohol getrunken hat.

Ein Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein. Da diese beiden Aspekte manchmal nicht in Einklang zu bringen sind, hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die nicht immer leicht verständlich ist.

Wer mag schon hinter Formulierungen wie „war fleißig und pünktlich“, „war ein geselliger und fröhlicher Mitarbeiter“ oder „das Verhalten zu den Kollegen war stets einwandfrei“ etwas Negatives vermuten. Auch die Bewertung der erbrachten Leistung mit „zu unserer vollen Zufriedenheit“ klingt besser als die Note befriedigend. 

So mancher Arbeitnehmer mag sich über die spätere Decodierung seines Zeugnisses gewundert haben.

Steigerbarkeit

Gerade bei der Leistungs- oder Verhaltensbewertung ist es üblich, Begriffe zu verwenden, die steigerbar sind. Wird die Leistung mit der Formulierung „zu unserer Zufriedenheit“ beschrieben, entspricht dies der Note ausreichend. Die Steigerungen wären „zu unserer vollen Zufriedenheit“, „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ oder „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. 

Weglassen

Auch durch das Weglassen von Begriffen wird eine negative Aussage getroffen. Wird das Verhalten zu den Kollegen als „stets einwandfrei“ bezeichnet, fehlt bei der Aufzählung der Vorgesetzte. Zu ihm war das Verhalten anscheinend nicht einwandfrei. Wird der Fleiß und die Pünktlichkeit beschrieben, fehlt die Ehrlichkeit – wobei die Erwähnung solcher Selbstverständlichkeiten ohnehin einen negativen Beiklang hat.

Missverständliche Formulierungen

Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein und darf keine Merkmale und Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Wird die Geselligkeit und Fröhlichkeit betont, wird der Alkoholkonsum gemeint sein.

Äußerlichkeiten

Viele Rechtschreib- oder Formatierungsfehler deuten darauf hin, dass sich der Arbeitgeber wenig Mühe bei der Erstellung gegeben hat, da ihm der Mitarbeiter anscheinend doch nicht so wichtig war. Ein spätes Ausstellungsdatum lässt einen Rechtsstreit vermuten.

Zu guter Letzt

Auch der Abschluss eines Zeugnisses spricht Bände. Fehlt hier der Dank für die geleistete Arbeit, das Bedauern des Ausscheidens und die guten Wünsche für die Zukunft, so wird sich der Leser sicherlich nach dem Grund fragen. Ein Anspruch besteht auf diese Formulierungen allerdings nicht.

Und dann

Waren da noch Arbeitgeber, von denen der eine ein geknicktes und der andere ein gelochtes Zeugnis verschickte. Ein Dritter verweigerte generell das Zuschicken und bat um Abholung. 

Hier stellt sich schon die Frage, ob über das Zeugnis Dinge ausgetragen werden sollten, die nicht anders geklärt werden konnten.


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