Datenschutz-Recht: Ist die Nutzung einer RING Überwachungs-Kamera oder Doorbell erlaubt und legal?

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Datenschutzrecht: Ist der Betrieb einer RING-Überwachungskamera erlaubt und legal?

Wir klären die rechtlichen Basics und die Rechte von Betroffenen!


Als Betreiber einer RING-Überwachungskamera oder einer RING-Doorbell unterliegen Sie den gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 

So ist im Regelfall eine Videoüberwachung nur dann erlaubt, wenn das eigene Grundstück bzw. die eigene und ausschließlich selbst genutzte Immobilie erfasst wird UND etwaig Betroffene (wie Besucher, Postbote, etc.) über den Umstand dieser Überwachung transparent und konform den Anforderungen des Art. 13 DSGVO entsprechend informiert werden. Ist allerdings der Erfassungsbereich der Kamera über diesen Bereich hinausgehend, beispielsweise weil die öffentliche Straße oder ein Grundstück des Nachbarn von der Überwachungskamera erfasst wird, ist der Betrieb der Kamera im Regelfall unzulässig und rechtswidrig. 

In einem von uns geführten Verfahren vor dem OLG Köln wurde insoweit sogar entschieden, dass diese Grundsätze auch auf eine Tür-Video-Klingelanlage, vergleichbar mit der von RING angebotenen Video Doorbell (Video-Türsprechanlage/Türklingel), anzuwenden sind.

Hieraus können dem Betroffenen (bspw. dem Nachbarn, aber auch sonstigen Dritten, die bspw. eine betroffene öffentliche Straße nutzen) Unterlassungsansprüche, Auskunftsansprüche und sogar Schadensersatzansprüche zustehen.

Aufgrund der zahlreichen Einstellmöglichkeiten der RING Kameras und RING Doorbells sowie der individuellen Montageorte und Sachverhaltsumstände hat grundsätzlich eine Einzelfallbewertung sowohl für den Betreiber als auch für den etwaig Betroffenen zu erfolgen. Als Fazit lässt sich allerdings bereits an dieser Stelle festhalten, dass eine Nutzung von RING Kameras und Doorbells durchaus rechtliche Risiken mit sich bringen kann. Dies gilt umso mehr, als der Betreiber über seine Cloud zahlreiche Einstellmöglichkeiten und auch Speichermöglichkeiten bietet. An dieser Stelle ist also eine

Für eine konkrete Einzelfallberatung hierzu stehen wir Haus- bzw. Wohnungsbesitzern, aber auch Vermietern, die eine derartige Anlage nutzen, im Rahmen eines Beratungsmandates gerne zur Verfügung.


Wie sollten Betroffene (bspw. Nachbarn) reagieren, wenn Sie eine möglicherweise rechtswidrige Videoüberwachung feststellen?

Handeln Sie schnell und dokumentieren Sie mittels Fotoaufnahmen die Aufstell-/Montageorte der Kameras. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Sie mit dieser Beweissicherung nicht das Persönlichkeitsrecht und/oder Urheberrecht eines Dritten verletzen. Im Zweifel ziehen Sie bereits an dieser Stelle einen fachkundigen Rechtsanwalt zu Rate.

In einem nächsten Schritt ist dann konkret zu prüfen, ob und inwieweit dem jeweils Betroffenen Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie datenschutzrechtliche Auskunfts-, Löschung- und Schadensersatzansprüche zustehen.


Wir helfen Ihnen!

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen von Betroffenen in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Ich stehe Ihnen als direkter Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung.

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular unter https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt/#formular

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


(Stand: September 2023)



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