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Dating-Abo: Date4friend AG – Mahnung/Inkasso durch Fairmount GmbH + Kanzlei Auer Witte Thiel

  • 2 Minuten Lesezeit

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Abo nach Onlinedating: Fairmount GmbH und Kanzlei Auer Witte Thiel Rechtsanwälte treiben Forderungen der Date4friend AG ein  

Lesen Sie hier unseren ausführlichen Leitartikel:

https://e-commerce-kanzlei.de/abo-mahnung-date4friend-fairmount-endebito-auer-witte-thiel-daniel-raimer.html


Zum Hintergrund  

Die Date4friend AG (Schweiz) ist uns aus diversen Verfahren als Betreiber von zahlreichen, durchaus dubiosen Dating-Plattformen bekannt.  

Dazu zählen u.a.:

  • whats-date.orgpremiumcasualdating.ch
  • premiumcasualdating.at
  • unserkleinesgeheimnis.ch
  • casualdatingdeluxe.at
  • firstclass-dates.ch
  • thecasualcircle.ch
  • thecasualroom.de
  • casualdates24.com
  • casualdatingdeluxe.de
  • luxus.dating
  • sinnlichedates.ch
  • whatsaffair.de
  • whats-date.org
  • handydates.live
  • schmutzigesgeheimnis.ch
  • casuals.ch
  • sinnlichedates.com

Und Viele mehr!

Die Date4friend AG behauptet nach der Nutzung ihrer Plattform regelmäßig das Zustandekommen eines Abo-Vertrages und verlangt entsprechende Nutzungsgebühren.

Werden die von der Date4friend AG geforderten Beträge nicht gezahlt, so schaltet die AG regelmäßig ein Inkasso-Unternehmen oder eine Kanzlei für den weiteren Forderungseinzug ein. 

In den uns vorliegenden Fällen wird zumeist die Fairmount GmbH beauftragt, welche nunmehr den Betroffenen anschreibt. 

Wird auch auf diese Mahnung der Fairmount GmbH nicht gezahlt, so wird der Betroffene in einer nächsten Eskalationsstufe durch die  Kanzlei Auer Witte Thiel aus München angeschreiben.

Dadurch steigt die ursprüngliche Forderung um weitere Gebühren und der Zahlungsdruck auf Betroffene wird nicht unwesentlich erhöht.


Unser Rat

Wichtig ist, dass Sie die Forderung weder vorschnell begleichen noch diese weiter ignorieren. 

Wahrscheinlich sind Sie Opfer eines ungewollten Abos und die Forderung wird unter Umständen unrechtmäßig geltend gemacht. Ursache ist meist, dass die Gebührenpflichtigkeit der Website nicht ausreichend ausgewiesen oder Ihre Kündigung – zu Unrecht – ignoriert wurde. 

Wenn Sie die Forderung einfach ignorieren drohen gerichtliche Schritte, die mit weiteren Kosten verbunden sind. 

Reagieren Sie also schnell und lassen die Forderungen anwaltlich prüfen.  


Wir helfen Ihnen gerne!

Wir konnten schon zahlreiche Mandanten erfolgreich gegen die Forderungen der Date4friend AG verteidigt. 

Gerne prüfen wir die Erfolgschancen in Ihrem Fall in einer kostenfreien und unverbindlichen Erstprüfung. 


Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

oder nutzen Sie hierzu direkt unser spezielles Kontaktformular:

https://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-abo/


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV) 



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