defindo.co: Halten Sie sich bitte fern! BaFin-Warnung ​und Anwaltsinfo

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein weiterer mehr als dubioser Anbieter von Tradingmöglichkeiten ist die Firma defindo.co.

Schauen Sie sich bitte deren homepage an, so sie nicht bereits jetzt schon wieder abgeschaltet ist.

Auch hier - auf den ersten Blick wirkt zumindest vieles stimmig. Halt so wie die klassischen Handelsplattformen aussehen.

Nur halt - warum sind einige Rechtschreibfehler zu finden? Das ist das erste "Wasser im Wein".

Ein Impressum taucht auch nicht auf.

Wer die Seite betreibt, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

Und dass die Gesellschaft, deren Sitz angeblich London ist, von der Bafin oder der englischen Aufsichtsbehörde beaufsichtigt wird, gibt die Website auch nicht her.

Und das wäre sogar gelogen.

Denn die Bafin hat jüngst einen Warnhinweis ausgegeben, wonach die Gesellschaft ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die Bafin teilt weiterhin ausdrücklich mit, "Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dabei Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Legitimierungszahlung“ leisten. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt."

Leider auch eine gängige Vorgehensweise von betrügerischen Firmen, die Auszahlungen an Kunden, die natürlich zuvor bereits Gelder investiert haben, wiederum an die vorherige Zahlung von weiteren Mitteln knüpfen - ein Klassiker sind dabei angebliche "Steuern", die vor der Auszahlung vorab zu entrichten seien, die aber interessanterweise nicht etwa auf ein Konto eines zuständigen Finanzamts zu zahlen sind, sondern auf ein Firmenkonto. Klar, dass diese "Steuern" dann in der Firma verbleiben.

Warum unser Hinweis?

"Wir können und müssen leider auch in diesem Fall davor warnen, sich mit dieser Firma einzulassen", so Rechts- und Fachanwalt Christian-Albrecht Kurdum von der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner.

Wer bereits Geld dorthin überwiesen hat, für den ist Eile geboten, um zu versuchen, die investierten Gelder zu sichern.

In dem Zusammenhang könnten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Setzen Sie sich gern für eine kostenlose Erstberatung mit uns in Verbindung!

Dr. Späth und Partner mbB

Kurfürstendamm 102

10711 Berlin

kanzlei@dr-spaeth.com

Tel.: 030/88 70 16 17

Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.



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