Den Job wegen 3G aufgeben und kündigen? Warum davon abzuraten ist (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer lehnen die 3G-Regeln des Arbeitgebers ab und denken über eine Eigenkündigung nach; manche stehen kurz davor. Nur: Aus Sicht eines Arbeitsrechtlers ist davon abzuraten! Warum das so ist, und was der Arbeitnehmer statt einer Eigenkündigung tun sollte, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Eine Eigenkündigung ist für den Arbeitnehmer fast nur mit Nachteilen verbunden: Als Erstes ist natürlich der Job weg und man bekommt kein Gehalt mehr. Meist wird dem Arbeitnehmer kein gutes Arbeitszeugnis ausgestellt. Und: Mit einer Kündigung verzichtet der Arbeitnehmer auf eine Abfindung.

Mehr noch: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt bei einer Eigenkündigung regelmäßig eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes.

Für den Arbeitnehmer heißt das: Kein Arbeitslosengeld während der ersten drei Monate der Arbeitslosigkeit, dazu wird ihm je nach Bezugsdauer am Ende der Arbeitslosigkeit meist ein weiterer Teil des Arbeitslosengeldes abgezogen.

Wie kann man diese Nachteile als Arbeitnehmer vermeiden?

Ganz einfach: Indem man nicht selbst kündigt, sondern weiter arbeiten geht!

Hält der Arbeitnehmer dann die 3G-Regeln nicht ein, ist es Sache des Arbeitgebers, das einzuordnen und darauf zu reagieren: Er könnte beispielsweise einen Homeoffice-Arbeitsplatz anbieten oder: im Verhalten seines Arbeitnehmers eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten sehen - und kündigen.

Reagiert der Arbeitgeber mit einer Kündigung, ist der Arbeitnehmer regelmäßig in einer besseren Lage, als im Fall einer Eigenkündigung!

Denn: Meist verletzt der Arbeitgeber mit seiner Kündigung die Rechte des Arbeitnehmers, etwa aus dem Kündigungsschutzgesetz, oder es werden Formalien missachtet.

Wer dann Kündigungsschutzklage einreicht, hat meist gute Chancen, einen gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich abzuschließen, der dem Arbeitnehmer regelmäßig viele Vorteile bringt: Eine Abfindung, meist auch ein gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, und: man vermeidet damit eine Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit.

Wird der Arbeitnehmer unbezahlt von der Arbeit freigestellt, kann er seinen Lohn einklagen. Für den Arbeitnehmer ist das meist immer noch besser, als die Nachteile einer Eigenkündigung in Kauf nehmen zu müssen.

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, dass man am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat, einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anruft und mit ihm über die Chancen einer Kündigungsschutzklage spricht.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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