Depression am Arbeitsplatz: Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Arbeitnehmern, die aufgrund psychischer Erkrankungen längere Zeit arbeitsunfähig sind, empfiehlt der Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck, den Ausfall mit einem Burnout zu begründen. Damit signalisiert der Arbeitnehmer, dass er sich voll für den Arbeitgeber eingesetzt hat und nach seiner Genesung wieder arbeitsfähig sein wird. Anders sieht es bei der Diagnose Depression aus – hier rät Fachanwalt Bredereck zur Zurückhaltung, aus diesen Gründen:


Psychische Erkrankungen stoßen am Arbeitsplatz nach wie vor oft auf mangelndes Verständnis oder sogar auf Ablehnung. Aus meiner Erfahrung als Arbeitsrechtler ist es eher die Ausnahme, dass Arbeitgeber und Kollegen eine Depression oder Angststörung mit echter Unterstützung und Empathie begleiten. Eher erleben Betroffene:


  • Misstrauen seitens der Vorgesetzten und Kollegen,
  • Benachteiligungen bei Aufgabenverteilungen und Beförderungen,
  • mitunter gezielte Versuche, den Arbeitnehmer aus dem Unternehmen zu drängen,
  • mitunter emotionalen Druck durch Mobbing oder Bossing.


Depressive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind besonders sensibel gegenüber Kritik und Ausgrenzung. Arbeitgeber nutzen dies nicht selten gezielt aus, indem sie ihnen besonders fehleranfällige oder stressbelastete Aufgabenbereiche zuschieben. Durch die Überlastung wird der psychische Druck erhöht – oft so sehr, dass Betroffene selbst kündigen. Dies ist für den Arbeitgeber dann ein regelrechter finanzieller Glücksfall.


Kündigt der Arbeitnehmer, spart der Arbeitgeber bares Geld. Kündigt aber der Arbeitgeber krankheitsbedingt, wird er bei einer nachfolgenden Kündigungsschutzklage regelmäßig eine hohe Abfindung zahlen müssen. Regelmäßig rate ich deshalb betroffenen Arbeitnehmern zu einer Kündigungsschutzklage. Denn die Klage- und Abfindungschancen sind bei einer krankheitsbedingten Kündigung regelmäßig sehr gut.


Haben Sie eine Kündigung erhalten, oder sie wird Ihnen angedroht? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag? Droht Ihnen wegen langer Fehlzeiten oder einer psychischen Erkrankung die krankheitsbedingte Kündigung?


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