Der Arbeitgeber lädt zum BEM-Gespräch: Warum der Arbeitnehmer teilnehmen sollte

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Ein Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, kurz: BEM, steht an: Soll der Mitarbeiter dort hingehen oder fernbleiben? Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck rät Arbeitnehmern regelmäßig dazu, zum BEM-Gespräch hinzugehen - aus folgenden Gründen:

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern wegen einer Krankheit oder einem psychischen Leiden kündigen, müssen viele Kündigungsschutz-Vorschriften beachten, damit ein Arbeitsgericht diese Kündigung nicht rückgängig machen kann.

Eine der Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung wegen Krankheit ist regelmäßig die ordnungsgemäße Durchführung eines BEM durch den Arbeitgeber.

Hier wird so viel falsch gemacht, dass die allermeisten Kündigungen vor Gericht bereits am fehlerhaften BEM scheitern. Deshalb haben krankheitsbedingt gekündigte Arbeitnehmer häufig sehr gute Chancen, sich mit einer Kündigungsschutzklage auf ihren alten Arbeitsplatz zurück zu klagen oder zumindest eine hohe Abfindung auszuhandeln.

Wirkt der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber angebotenen BEM aber nicht mit, erhöht er damit die Wahrscheinlichkeit, dass die spätere Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam und demzufolge gerichtlich nicht beanstandet werden kann.

Wer sich dem ersten BEM-Gespräch bereits verweigert, riskiert, dass er dem Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess keine Fehler im BEM vorwerfen kann.

Ein „Nein“ zum BEM gibt dem Arbeitgeber deshalb regelmäßig eine Steilvorlage für eine Kündigung wegen Krankheit.

Zwar könnte die Kündigung, wie so oft, wegen anderer Gründe unwirksam und eine Kündigungsschutzklage deshalb trotzdem sinnvoll sein. Mit seinem Fernbleiben verbaut sich der Arbeitnehmer aber die Möglichkeit, seinem Arbeitgeber vor dem Gericht ein fehlerhaftes BEM vorzuwerfen.

Sich dem BEM zu verweigern, bedeutet daher regelmäßig auch: verminderte Chancen auf eine hohe Abfindung. 

Je mehr Gründe für die Unwirksamkeit der Kündigung sprechen, desto besser sind die Chancen auf eine Abfindung für den Arbeitnehmer!

Ein „Ja“ zum BEM stärkt den eigenen Kündigungsschutz und die eigene Verhandlungsposition vor Gericht.

Arbeitnehmertipp: Im Zweifel sollte man sich vor dem BEM-Gespräch mit einem Experten über die beste Gesprächsstrategie unterhalten, am besten eignet sich dafür ein erfahrener Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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