Der Dieselskandal erreicht Opel: KBA erklärt Rückruf – Zafira, Cascada und Insignia sind betroffen

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Vorbemerkung:

Verbaute Abschalteinrichtungen, verschleppte Software-Updates und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – so könnte man die jüngste Vergangenheit der Firma Opel um deren Dieselmodelle zusammenfassen.

Vorgeschichte:

Bereits im Jahr 2015 wurde durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei Dieselaggregaten von Opel eine Abschalteinrichtung gefunden. Die Politik begnügte sich zunächst damit, dass Opel sich zum freiwilligen Software-Update der betroffenen Modelle verpflichtete. Das erfolgte allerdings recht schleppend. Im Januar dieses Jahres nun fand das KBA die bereits fünfte Abschalteinrichtung in einem Dieselmodell von Opel.

Aktuell:

Diese Woche durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Konzernzentralen in Rüsselsheim und Kaiserslautern. Zahlreiche Dokumente usw. dürften beschlagnahmt worden sein. Der Tipp kam vom KBA. Die Behörde hat nun aufgrund der Nachlässigkeit von Opel den verpflichtenden Rückruf mehrerer Modelle angeordnet. Betroffen sind die Modelle Zafira (1,6 l mit 88 bzw. 100 kW und 2,0 l mit 96 bzw. 125 kW), Cascada und Insignia (jeweils mit 2,0 l und 125 kW) Euro-6. Das sind in Deutschland ca. 32.000 Fahrzeuge.

Rechtslage:

Das KBA hält Abschalteinrichtungen für illegal. Das ist auch meine Auffassung und die der Gerichte. Der Rückruf beschränkt sich – wie bei Daimler auch – auf die Entfernung der Abschalteinrichtung und die Vornahme von Software-Updates. Diese Maßnahme ist umstritten. Ich bin der Ansicht, dass Software-Updates das Problem erhöhter Stickstoff-Emissionen nicht lösen. Denkt man an die Fahrverbote für Diesel etwa in Stuttgart zurück, so wurde im dortigen Rechtsstreit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt sachverständig festgestellt, dass der Wirkungsgrad von Software-Updates zu gering ist, um die Schadstoffbelastung effektiv und schnell einzugrenzen. Deshalb ja auch die Fahrverbote. Sie sollten also zurückhaltend reagieren, wenn Opel Ihnen doch ein Update anbieten sollte. Aber auch, wenn Sie ein Update aufspielen lassen, bin ich aufgrund der o. g. Gründe der Ansicht, dass Ihr Fahrzeug immer noch mangelhaft ist.

Die Strategie von Opel entspricht der von Daimler (dazu unser Rechtstipp vom 20.08.18): Man leugnet, Abschalteinrichtungen verbaut zu haben (?!) oder versucht die gefundenen zu rechtfertigen. Dennoch steht für die o. g. Modelle nun amtlich fest, dass diese mit illegalen Bauteilen versehen sind. Das eröffnet Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Empfehlung:

Das Image von Opel in der Öffentlichkeit ist eh schon angekratzt. Die Dieselaffäre wird den Druck weiter erhöhen. Das führt zu weiteren Wertverlusten der betroffenen Fahrzeuge und nun speziell der Diesel. Zudem werden sich die Fahrverbote nicht lange auf Diesel Euro-5 beschränken. Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, sind Euro-6 Diesel nur unwesentlich „sauberer“. Das wird sich in jedem Fall mittel-, wenn nicht sogar kurzfristig, auf die Nutzung dieser Fahrzeuge auswirken. Mangelhaft sind die Fahrzeuge eh.

Ich empfehle daher: Machen Sie Ihre Rechte geltend! Wir klagen bereits gegen Daimler und BMW.

Update vom 15.11.2018:

Opel hat gegen die Bescheide des KBA Rechtsmittel im Eilverfahren erhoben. Die Anträge wurden nun vom Verwaltungsgericht (VG) Schleswig (3 B 127/18) zurückgewiesen: Es würden schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Auffassung des KBA zutreffend ist, so das VG.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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