Der größte Fehler von finanziell schwachen Arbeitnehmern bei einer Kündigung

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Arbeitnehmer, die sparen müssen, machen bei einer Kündigung oft einen bestimmten Fehler, durch den sie regelmäßig viel Geld verlieren. Welcher das ist, und wie stattdessen auf eine Kündigung reagiert werden sollte, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Der Ausgangspunkt ist folgender: Arbeitnehmer können gegen die Kündigung klagen. Gewinnen sie den Prozess, bekommen sie ihren Arbeitsplatz zurück, so als ob es die Kündigung nie gegeben hätte. Die allermeisten Klagen enden aber mit einem Vergleich, also: mit Zahlung einer Abfindung. Die Höhe der Abfindung hängt zum großen Teil vom Verhandlungsgeschick der Arbeitsvertragsparteien beziehungsweise ihrer Anwälte ab.


Eine Sache stärkt die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zum Teil deutlich: Dass er oder sie einen langen Prozess finanziell durchhalten kann. Oder genauer: Dass der Arbeitgeber mit dieser Möglichkeit rechnen muss, beispielsweise weil er nicht ausschließen kann, dass der Arbeitnehmer rechtsschutzversichert ist.


Diese gute Verhandlungsposition macht sich der Arbeitnehmer zunichte, wenn er Prozesskostenhilfe beantragt. Mit diesem Antrag, den die Gegenseite prozessual mitbekommt, zeigt der Arbeitnehmer, dass er, erstens, keine Rechtsschutzversicherung hat, und zweitens, dass er aller Voraussicht nach nicht in die zweite Instanz gehen wird. Der Grund für letzteres liegt darin, dass die Prozesskostenhilfe nicht die Kosten der Gegenseite zahlt, die man aber im Fall eines Prozessverlustes in der zweiten Instanz als Arbeitnehmer auferlegt bekommen würde. 


Zudem muss der Arbeitnehmer die von der Prozesskostenhilfe erstatteten Kosten oft nachträglich zurückzahlen. Und er muss mit finanziellen Nachteilen rechnen: Erfahrungsgemäß zahlen Arbeitgeber geringere Abfindungen an Prozesskostenhilfe-Empfänger, da sie von einer kurzen Prozessdauer ausgehen.


Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Versuchen Sie, den Antrag auf Prozesskostenhilfe zu vermeiden. Leihen Sie sich im Zweifel Geld für eine Klage oder vereinbaren Sie mit der Anwaltskanzlei eine Ratenzahlung, bis die Abfindung ausgezahlt wird. Sind die Erfolgschancen der Klage gut, lohnt es sich so gut wie immer, den Arbeitgeber im Glauben zu lassen, man könne lange Prozesse über mehrere Instanzen durchhalten. 


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema