Der sexistische Witz am Arbeitsplatz – keine gute Idee! Die fristlose Kündigung droht!

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Ohne jede Frage sind Witze am Arbeitsplatz insbesondere bei Betriebsfeier an der der Tagesordnung. Diese können das Betriebsklima auflockern und die Gruppe zusammenschweißen. Der Running-Gag, der für Außenstehende nicht nachvollziehbar ist, schafft ein Gemeinschaftsgefühl.


Aber es ist Vorsicht geboten bei Witzen die auf Kosten anderer gehen. Dies kann eine Würdeverletzung darstellen, die für die anderen vielleicht lustig erscheint, aber schnell dazu führen kann, dass der Arbeitgeber sich veranlasst sieht das Verhalten abzumahnen oder eine fristlose Kündigung auszusprechen.


Das Arbeitsgericht Elmshorn hat eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Arbeitsnehmers bestätigt, der auf einer Weihnachtsfeier zu einer Kollegin, die Geld für ein Geschenk sammelte sinngemäß gesagt, man könne sie auf den Kopf stellen und die Geldkarte durch den Schlitz ziehen, da er kein passendes Geld bei sich hatte.


Das Arbeitsgericht Elmshorn verstand keinen Spaß und hat die außerordentliche fristlose Kündigung des Arbeitgebers bestätigt. Es sah die Äußerung des Arbeitnehmers als Beleidigung an. Durch die Äußerung werde die Kollegin auf derbste Art und Weise zum Objekt sexueller Anspielung herabgewürdigt, sie sei einem Objekt gleichgestellt. Der Umstand, dass die Kollegen darüber lachten würdige das Gericht negativ, da hierdurch der Eingriff noch intensiver wurde. Die gelöste Stimmung und der Konsum von Alkohol wurden nicht als Rechtfertigung für so einen Witz anerkannt.


Gegen die Entscheidung wurde von dem Kläger Berufung eingelegt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.


Die fristlose Kündigung des Arbeitgebers ist das schärfste Schwert mit dem der Arbeitgeber reagieren kann. Wann diese Entscheidung gerechtfertigt sein kann, hängt immer von dem jeweiligen Einzelfall ab und ist unter Würdigung einer Vielzahl von Umständen zu prüfen.


Gerne kann ich Sie diesbezügliche beraten, außergerichtlich vertreten und soweit erforderlich vor Gericht Ihre Interessen durchsetzen.


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