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Der Vertrag auf lebenslangen Unterhalt mit dem Schwerpunkt zu seiner Auflösung

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Dieser Artikel streift den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt mit besonderer Berücksichtigung seiner Auflösung. Wenn Sie interessiert sind, können Sie unten mehr darüber erfahren.

Mit dem Vertrag auf lebenslangen Unterhalt verpflichtet sich eine Partei (der Unterhaltsgeber), die andere Partei oder einem Dritten (den Unterhaltsempfänger) bis zu seinem Tod zu unterhalten, und die andere Partei erklärt, dass sie dem Unterhaltsgeber ihr gesamtes oder einen Teil ihres Eigentums gibt, wobei der Erwerb des Eigentums und der Rechte bis zu dem Zeitpunkt des Todes des Unterhaltsempfängers aufgeschoben wird. Dieser Vertrag muss schriftlich abgefasst und von einem Richter des zuständigen Gerichts beglaubigt oder von einem Notar bestätigt (beglaubigt) oder in Form einer notariellen Urkunde abgefasst werden.

Zu den Aufgaben des Unterhaltsgebers können beispielsweise das tägliche Bringen einer warmen Mahlzeit, der Kauf von Lebensmitteln, Sorge für die häusliche Hygiene, die Pflege der Gesundheit einer Person und dergleichen gehören. Auf der anderen Seite kann der Unterhaltungsempfänger dafür angeben, dass er oder sie dem Unterhaltsgeber beispielsweise seine / ihre Immobilie hinterlassen wird.

Wenn eine Immobilie der Gegenstand des Vertrags auf lebenslangen Unterhalt ist, ist der Unterhaltsgeber berechtigt, die Eintragung des Vertrags in das Grundbuch zu beantragen und wenn der Vertragsgegenstand auf lebenslangen Unterhalt eine bewegliche Sache oder ein Recht ist, für das ein öffentliches Register geführt wird, ist der Unterhaltsgeber berechtigt, die Eintragung oder einen anderen entsprechenden Eintrag dieses Vertrages in einem solchen öffentlichen Register zu beantragen. In jedem Fall ist es ratsam, dies zu tun, damit das Recht auf Lebensunterhalt auch für Dritte sichtbar ist. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren.

Der Vertrag kann auf zwei Weisen aufgelöst werden:

1. einvernehmlich 

2. vor Gericht, nämlich:

a) wenn das Zusammenleben unerträglich geworden ist

b) aufgrund veränderter Umstände

Die Vertragsparteien können den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt einvernehmlich auflösen auch nachdem seine Erfüllung begonnen hat.

In Bezug auf die einvernehmliche Kündigung ist die Gerichtspraxis ziemlich interessant. Das Bezirksgericht in Varaždin hat entschieden, dass wenn die Parteien den Vertrag auf lebenslangen Unterhalt gekündigt haben, gemäß dem der Unterhaltgeber verpflichtet war, die Regieunkosten zu tragen, aber der Unterhaltsempfänger die Gemeinkosten während des Zusammenlebens mit dem Unterhaltsgeber selbst bezahlt hat, er berechtigt ist, von dem Unterhaltgeber eine Erstattung der Regieunkosten zu verlangen.

Wenn im Rahmen eines Vertrags auf lebenslangen Unterhalt die Parteien zusammenleben aber ihre Beziehungen so gestört sind, dass das Zusammenleben unerträglich geworden ist, kann jede Partei vom Gericht die Auflösung des Vertrags verlangen, was auch verlangt werden kann, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Das Gericht kann das Recht des Unterhaltsempfängers in eine lebenslängliche Rente umwandeln, wenn dies beiden Parteien passt.

Hinsichtlich der Gerichtspraxis wurde mit dem Urteil Gz-627/07 des Bezirksgerichts in Varazdin geurteilt, dass das Recht auf Auflösung des lebenslangen Unterhalts nicht die Partei hat, bei der die Schuld an den zerrütteten Beziehungen zum Zweck des Rechtsmissbrauchs vermutet werden kann, weil sie die Zerrüttung der Beziehungen hervorruft, damit das Zusammenleben bzw. die Kontakte unerträglich werden und der Vertrag aufgelöst wird.

Dieses Gericht ist auch der Ansicht, dass der Rechtsstandpunkt des erstinstanzlichen Gerichts falsch ist, wenn es argumentiert, dass die Kündigung eines Vertrags auf lebenslangen Unterhalt nur unter der Voraussetzung geltend gemacht werden kann, dass eine Lebensgemeinschaft der Parteien existiert.

Weiterhin kann der Vertrag aufgrund veränderter Umstände aufgelöst werden. Gemäß dem Art. 369 des Gesetzes über das Schuldrecht, wenn aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die sich nach dem Abschluss des Vertrages ergeben haben und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, die Erfüllung der Verpflichtungen für die eine Vertragspartei übermäßig schwierig geworden ist oder ihr einen übermäßig großen Verlust verursachen könnte, kann diese Partei die Änderung oder Auflösung dieses Vertrages beantragen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Partei, die eine Änderung oder Auflösung des Vertrags beantragt, keine veränderten Umstände geltend machen kann, die nach dem Ablauf der für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen festgelegten Frist eingetreten sind. Eine Partei, die berechtigt ist, den Vertrag aufgrund veränderter Umstände zu ändern oder aufzulösen, ist verpflichtet, die andere Partei über ihre Absicht zu informieren, sobald sie erfährt, dass solche Umstände eingetreten sind, und haftet für den Schaden, der der anderen Partei entsteht, weil sie vom Antrag nicht rechtzeitig benachrichtigt wurde.

In Anbetracht aller oben genannten Fakten, kommt es zur Kündigung eines Vertrags auf lebenslangen Unterhalt meistens wegen gestörter Beziehungen zwischen dem Unterhaltsempfänger und dem Unterhaltsgeber. Unabhängig davon, ob Sie gerade einen Vertrag auf lebenslangen Unterhalt abgeschlossen haben oder diesen kündigen möchten, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der Sie fachgemäß beraten kann.



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