Der Widerruf des Autokredits unabhängig vom Abgasskandal

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Endlich gute Nachrichten im Abgasskandal. Und diesmal profitieren nicht betroffene Dieselfahrer, sondern auch alle anderen, die ihr Fahrzeug mit einem Darlehensvertrag finanzieren.

Wer vom Autohaus einen Darlehensvertrag vermittelt bekommen hat, muss prüfen, ob er ein Recht auf Widerruf des Kreditvertrages hat. Grund dafür ist eine häufig fehlerhaft erfolgte Widerrufsbelehrung.

Erstes Urteil zu Rechten aus Darlehensverträgen

Nach Bekanntwerden des Dieselskandals suchte ein Verbraucher sich einen Anwalt, da sein gebrauchter VW Passat Variant betroffen war. Routinemäßig überprüfte der Anwalt den Darlehensvertrag der Volkswagen Bank (VW Bank). Die erfreuliche Überraschung wurde schnell entdeckt: Die Bank informierte den Kunden nicht ausreichend über das ihm zustehende Widerrufsrecht. Die Laufzeit der 14-tägigen Frist zum Widerruf beginnt nur nach korrekter Information über das Widerrufsrecht zu laufen. Der springende Punkt ist, dass ohne die notwendigen Belehrungen das Widerrufsrecht bestehen bleibt.

Bank weist Widerruf zurück

Nach erfolgter Widerrufserklärung durch den Verbraucher wies die Bank darauf hin, dass die Frist zum Widerruf abgelaufen sei. Jedoch konnte die Bank den Widerruf des Verbrauchers nicht zurückweisen.

Das Landgericht Arnsberg (I-2 O 45/17) sprach dem Dieselfahrer auch nach zwei Jahren ein noch wirksames Widerrufsrecht zu.

Aus diesem Grund braucht der Darlehensnehmer keine weiteren Zins- oder Tilgungsleistungen zu erbringen und die Bank muss die Anzahlung erstatten.

Es ist wahrscheinlich, dass die VW Bank diesen Fehler häufiger gemacht hat. Weiterhin ist davon auszugehen, dass auch weiteren Kreditinstituten dieser Fehler unterlaufen ist. Deswegen sollte jeder Darlehensvertrag auf Fehler überprüft werden. Besonders aufgrund des Preisverfalls bei Dieselfahrzeugen ist diese Möglichkeit günstig für Verbraucher, selbst wenn sie nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Mehr dazu unter Darlehensvertrag widerrufen: www.diesel-gate.com/#darlehensvertrag.

Muss nach einem Widerruf Wertersatz gezahlt werden?

Eindeutig ist, dass dem Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung über sein Widerrufsrecht eine verlängerte Frist zu Geltendmachung seiner Verbraucherrechte zusteht. Höchst umstritten ist jedoch, ob der Verbraucher für die gefahrenen Kilometer Wertersatz zahlen muss. Verbraucherschützer führen an, dass das Gesetz keinen Wertersatz vorsieht. Abzuwarten ist wie das zuständige Oberlandesgericht Hamm in dem Berufungsverfahren urteilt. Das Landgericht Arnsberg stellte nämlich eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers fest.

Handeln Sie jetzt!

Um einen Verlust Ihrer Rechte zu vermeiden, sollten Sie unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Kontaktieren Sie Baumeister Rosing Rechtsanwälte unter www.diesel-gate.com. Wir geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung direkt am Telefon. Wir übernehmen die Prüfung möglicher Ansprüche und die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ohne Kosten für Sie.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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