Deutsche Lichtmiete: Anwaltsinfos für betroffene Anleger!

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei der Deutschen Lichtmiete AG wurde inzwischen durch das Amtsgericht Oldenburg am 05.01.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. In Kürze sollte dann auch das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden.

Anleger müssen dann vermutlich ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, um im Insolvenzverfahren ausreichend berücksichtigt werden zu können. 

Dabei sollten betroffene Anleger der Deutschen Lichtmiete AG, d.h. der Direktinvestments und der diversen Anleihen der Deutschen Lichtmiete sich aber nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg darauf einstellen, dass alleine über das Insolvenzverfahren keine vollständige Schadenskompensation möglich sein wird.

Anleger der Deutschen Lichtmiete müssen also nach weiteren Möglichkeiten suchen, um ihren Schaden zu kompensieren.

Dabei kommen mehrere Anspruchsgegner in Betracht:

1. Da strafrechtlich gegen diverse Verantwortliche ermittelt wird, sollten Anleger prüfen, ob z.B. gegen diese zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können und ob diese auch wirtschaftlich durchsetzbar sind.

2. Prüfung von Ansprüchen gegen Mittelverwendungstreuhänderin und Wirtschaftsprüfern

Auch gegen die Wirtschaftsprüfer und Mittelverwendungstreuhänderin könnten Ansprüche geprüft werden. So sollte z.B. die Mittelverwendungstreuhänderin die vertragsgerechte Verwendung des Kaufpreises absichern, sollten hier Fehler gemacht worden sein, so könnten Anleger auch hier eventuell Schadensersatzansprüche prüfen.

Auch Wirtschaftsprüfer stehen seit dem Wirecard-Skandal verstärkt im Fokus von Anlegerklagen und auch hier könnte eine Haftung geprüft werden, sofern sich heraus stellen sollte, dass das Testat fehlerhaft gewesen wäre.

3. Prüfung von Ansprüchen gegen Anlageberater und -vermittler

Auch Anlageberater und - vermittler schulden immer eine anleger -und objektgerechte Beratung, genauso wie eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage.

Auch hier können Anleger Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater und -vermittler geltend machen, z.B., sofern die Anlage bei der Deutschen Lichtmiete nicht zu den Anlagezielen der Anlegerin/des Anlegers passte.

Anleger bei der Deutschen Lichtmiete haben also vielfältige Möglichkeiten, um ihren Schaden zu kompensieren und sollten alle ihre juristischen Möglichkeiten nutzen, um ihre Forderungen im Insolvenzverfahren richtig anzumelden und auch Schadensersatzmöglichkeiten zu prüfen und ggf. durchzusetzen.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen erteilen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

Betroffene Anleger der Deutschen Lichtmiete können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und schon zahlreiche Anleger der Deutschen Lichtmiete vertreten.





Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema