Deutsche Öl und Gas S.A. – ECI als Komplementärin der Öl und Gasfonds stellt Insolvenzantrag

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Urteil vor dem Landgericht Stuttgart auf Zahlung von 130.000 Euro gegen ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH erstritten.

ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft hat nach eigenen Angaben im Prozess bereits am 12.06.2019 Insolvenzantrag beim AG Stuttgart gestellt.

Prozesserfolg für AdvoAdvice vor dem Landgericht Stuttgart

Die Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin hat für eine Berliner Anlegerin am 14.06.2019 einen Prozesserfolg in der ersten Instanz erzielt. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH (kurz ECI) zur Zahlung von 130.000 Euro.

Das Gericht sah hier keine Chance für eine Rechtsverteidigung bei der Beklagten ECI und kündigte in der mündlichen Verhandlung am 14.06.2019 an, noch am gleichen Tag über die Klage der Berliner Anlegerin auf Rückzahlung ihrer Einlagesumme zu entscheiden.

Geklagte hatte eine Berliner Anlegerin, die Gelder bei der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG und bei der US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG angelegt hatte. Diese hatten im Jahr 2015 auf Anlegerversammlungen beschlossen, die Anlegergelder nicht in Geld, sondern durch Aktien zurückzugewähren. Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage und hatte hiermit Erfolg.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, der den Prozess vor dem LG Stuttgart geführt hat, kommentiert die Entscheidung wie folgt: "Das Urteil war nicht überraschend, da es hier bereits entsprechende Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart in die gleiche Richtung gab. Die Entscheidung war daher so auch in ihrer Deutlichkeit zu erwarten."

ECI Energy Capital Invest stellt Insolvenzantrag

Überraschend wurde noch im Rahmen des laufenden Prozesses durch die Prozessbevollmächtigten der ECI mitgeteilt, dass diese am 12.06.2019 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt habe.

Einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens vor dem LG Stuttgart gab dieses jedoch nicht statt.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann kommentiert die Mitteilung der ECI wie folgt: "Der Insolvenzantrag kommt hier schon etwas überraschend, da bisher über eine Revision der ECI vor dem Bundesgerichtshof nach unserer Kenntnis noch nicht entschieden worden war. Es wird nun Sache des Insolvenzgerichts und eines noch zu bestellenden Gutachters/Insolvenzverwalters sein, hier zu prüfen, ob noch Gelder für betroffene Anleger gesichert bzw. zurückgefordert werden können."

Die ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH war Komplementärin und damit Vollhafterin der folgenden Anlagegesellschaften:

  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 1 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 2 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 3 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 4 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 5 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 6 GmbH & Co. KG
  • US Öl und Gas Namensschuldverschreibung 7 GmbH & Co. KG
  • US Öl- und Gasfonds XI KG
  • US Öl- und Gasfonds XIII KG
  • US Öl- und Gasfonds XIV KG
  • US Öl- und Gasfonds XV KG
  • US Öl- und Gasfonds XVII KG

Unser Tipp

Anleger, die ihr Geld bei den Firmen der US Öl und Gas Unternehmensgruppe angelegt haben und nun Aktien der Deutsche Öl und Gas S.A. erhalten haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückzahlung prüfen lassen.

Die Kanzlei AdvoAdvice steht gerne mit fairem Rechtsrat und auch bei der Anmeldung von Forderung zur Insolvenztabelle nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der ECI Energy Capital Invest Beteiligungsgesellschaft mbH zur Verfügung.

Wenden Sie sich bei Rückfragen bitte per E-Mail an uns oder rufen Sie uns an.



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