Deutsche Post plant Stellenabbau – so bereite ich mich optimal vor (Praxistipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Deutsche Post hat den Abbau von 8.000 Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik angekündigt. Medienberichten zufolge plant der Postdienst die Stellen bis zum Jahresende 2025 vorwiegend im Brief- und Paketgeschäft abzubauen. Was kann man Post-Mitarbeitern jetzt raten? Was können sie tun, um ihren Arbeitsplatz zu retten? Gibt es Aussichten auf eine Abfindung? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Zwar berichtet zdf.de am 06.03.2025, dass der Stellenabbau sozialverträglich erfolgen soll. Viele Arbeitnehmer werden sich wohl auf Aufhebungsverträge und möglicherweise aber auch auf Kündigungen einstellen müssen. Um sich dafür vorzubereiten, rate ich zuallererst zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.


Wichtig ist dies besonders für die vom Stellenabbau demnach am meisten betroffenen Brief- und Paketzusteller. Da ihr Gehalt eher niedrig ist, sind die Möglichkeiten, in Abfindungsverhandlungen Druck aufzubauen, nicht so gut, wie bei Besserverdienern.


Deshalb sollten Sie zuerst folgenden Praxistipp beachten:


  • Schließen Sie schnellstmöglich eine Rechtsschutzversicherung ab, falls Sie noch keine haben. Auf der Suche nach einer für Sie geeigneten rate ich, die entsprechenden Tests der Zeitschrift Finanztest anzuschauen.
  • Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Arbeitsrecht abdeckt, sollten Sie sicher gehen, dass diese im Schadensfall tatsächlich einspringt. Haben Sie alle Beiträge bezahlt? Steht einer Deckungszusage etwas im Weg? Klären Sie Ihren Rechtsschutz, damit Sie bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag gegen Kosten abgesichert sind.


Beachten Sie auch die folgenden Arbeitnehmer-Praxistipps:


  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihr Arbeitgeber Änderungen vornimmt, beispielsweise an Ihrem Tätigkeitsfeld oder der Organisation Ihrer Arbeit, wenn etwa eine neue Abteilung geschaffen oder eine Umstrukturierung vorgenommen wird. Es kann sein, dass damit eine betriebsbedingte Kündigung unter vereinfachten Voraussetzungen möglich sein wird – und Sie sich weniger aussichtsreich gegen die Kündigung wehren können.
  • Gehen Sie zu einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht und fragen Sie ihn, ob und inwieweit Sie den Änderungen zustimmen sollten und was Ihre nächsten Schritte sind.

Falls die Deutsche Post einen Aufhebungsvertrag anbietet: Unterschreiben Sie diesen nicht ohne vorherigen Expertenrat. Lassen Sie sich Bedenkzeit geben und rufen Sie umgehend einen spezialisierten Anwalt/Fachanwalt an und besprechen Sie das Angebot der Post mit ihm oder ihr. Mit Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin lässt sich das Abfindungsangebot regelmäßig verbessern.


Bei einer Kündigung gilt: Rufen Sie am selben Tag bei einer spezialisierten Kanzlei an. Kurze Fristen zwingen den Arbeitnehmer hier zum schnellen Handeln. Für die Kündigungsschutzklage gilt eine Dreiwochenfrist, für die sofortige Zurückweisung eine Frist von je nach Fall etwa drei bis fünf Tagen. Fragen Sie Ihren Arbeitsrechtsanwalt oder Ihre -anwältin nach den Chancen einer Kündigungsschutzklage und mit wie viel Abfindung Sie rechnen können. Nach einer Kündigung haben Sie regelmäßig nur dann Aussichten auf einer Abfindung, wenn Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Grundsätzlich gilt dort: Je besser Ihr Kündigungsschutz, desto höher Ihre Abfindung.


Prüfen Sie vorab Ihre Abfindungschancen mit unserem Abfindungsrechner auf unserer Kanzleiwebsite. Dieser rechnet Ihre Abfindungschancen möglichst realistisch aus, da er sich nicht auf die althergebrachte Formel, sondern auf jahrelange Erfahrungswerte stützt.


Sie haben eine Kündigung erhalten? Wird Sie Ihnen angedroht? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


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Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


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