Die Abfindung im Arbeitsrecht

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Wann und warum zahlen Arbeitgeber Arbeitnehmern eine Abfindung? Wieso lohnt sich eine Kündigungsschutzklage fast immer?

Wenn mir gekündigt wird, habe ich automatisch einen Anspruch auf eine Abfindung – so eine unter Arbeitnehmern weit verbreitete Auffassung. Das ist in den allermeisten Fällen nicht ganz richtig.

Wenn der Arbeitgeber kündigt, hat der Arbeitnehmer drei Wochen Zeit, beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu erheben. Unterlässt er dies, ist die Chance auf eine Abfindung meistens vertan. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und ein Sozialplan Anwendung findet, der eine Abfindung vorsieht. Das ist in größeren Unternehmen manchmal der Fall.

In den meisten Fällen ist aber eine Kündigungsschutzklage unbedingt erforderlich, wenn man eine Abfindung erhalten will. Mit dieser Klage wird keineswegs direkt eine Abfindung eingeklagt. Das System funktioniert anders.

Der Arbeitnehmer begehrt mit der Klage die Feststellung, dass die betreffende Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beendet hat. Der Arbeitgeber sieht das naturgemäß anders. Er weiß aber regelmäßig auch (bzw. sein Anwalt sagt es ihm), dass eine Kündigungsschutzklage ein erhebliches Risiko für ihn beinhaltet.

Verliert er die Klage, muss er den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. Außerdem muss er den gesamten rückständigen Lohn nachzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer während des Prozesses gar nicht mehr gearbeitet hat. Da so ein Kündigungsschutzprozess durch mehrere Instanzen viele Jahre dauern kann, wird das im Zweifel sehr teuer.

Dieses Risiko wird kein gut beratener Arbeitgeber eingehen. Also wird der Arbeitgeber im Laufe des Prozesses eine Abfindung anbieten. Nun beginnt ein regelrechter Poker. Üblich ist ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nachdem wie sicher sich der Arbeitnehmer seiner Sache ist, wird er aber eine wesentlich höhere Abfindung fordern. Gerade bei sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen lohnt sich der Betrag ansonsten nicht.

In den allermeisten Fällen kommt es nach dem üblichen hin und her der Anwälte relativ kurzfristig dann doch zu einer Einigung. Auch wenn beide Seiten etwas anderes behaupten: Der Arbeitnehmer hat doch gar keine Lust, weiter beim alten Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitgeber will ihn auf keinen Fall zurück.

Vorteil einer Abfindungsregelung für beide Seiten: Auf die Abfindung müssen keine Sozialabgaben abgeführt werden. Es bleibt also deutlich mehr Netto vom Brutto als bei „normalem“ Arbeitsentgelt.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:Wenn in einem Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter regelmäßig beschäftigt sind, lohnt sich eine Klage für den gekündigten Arbeitnehmer nahezu immer. Wer hier untätig bleibt, verschenkt viel Geld.

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:Arbeitgeber sollten vor Ausspruch einer Kündigung Rechtsrat einholen. Heutzutage wehrt sich fast jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung. Wer die Kündigung nicht ordentlich vorbereitet, zahlt später im Prozess entsprechend höhere Abfindungen.


Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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