Die harte Patronatserklärung: Eine Möglichkeit zur Beseitigung der Überschuldung bei einer GmbH.

  • 3 Minuten Lesezeit

1. Einführung

Die Überschuldung einer GmbH ist ein ernstzunehmendes Problem, das die Existenz des Unternehmens bedrohen kann. Sie liegt vor, wenn die Passiva die Aktiva übersteigen, also die Schulden nicht mehr durch das Vermögen gedeckt sind. 

Um eine Überschuldung zu bewältigen, gibt es verschiedene Ansätze. Einerseits kann das Unternehmen versuchen, seine Aktiva zu erhöhen, beispielsweise durch die Aufnahme neuer Geschäfte, Veräußerung von Vermögenswerten oder Kapitalerhöhungen. 

Andererseits besteht die Möglichkeit, die Passiva zu reduzieren, etwa durch Schuldenabbau oder Umstrukturierungen.


2. Die harte Patronatserklärung

Harte Patronatserklärung

Eine harte Patronatserklärung ist ein Instrument, das oft von Muttergesellschaften genutzt wird, um die finanzielle Situation einer Tochtergesellschaft zu stärken. Dabei verpflichtet sich die Muttergesellschaft rechtlich bindend, die Tochtergesellschaft finanziell zu unterstützen, sodass diese ihren Verbindlichkeiten nachkommen kann. Diese Erklärung hat einen verbindlichen Charakter und ist einklagbar.

Weiche Patronatserklärung

Im Gegensatz dazu steht die weiche Patronatserklärung, die lediglich eine moralische Absichtserklärung ohne rechtliche Bindung darstellt. Hierbei versichert die Muttergesellschaft lediglich, dass sie die Tochtergesellschaft unterstützen möchte, ohne sich jedoch rechtlich dazu zu verpflichten.

Unterschied

Der wesentliche Unterschied liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit. Während die harte Patronatserklärung eine einklagbare Zusage darstellt, ist die weiche Patronatserklärung eher eine Absichtsbekundung ohne rechtliche Folgen.


3. Anforderungen an eine harte Patronatserklärung

Eine harte Patronatserklärung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Dazu gehören:

  • Eindeutigkeit und Bestimmtheit: Die Erklärung muss klar und unmissverständlich formuliert sein.
  • Rechtliche Verbindlichkeit: Sie muss eine einklagbare Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung enthalten.
  • Dokumentation: Die Erklärung sollte schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
  • Angemessenheit: Die zugesagte Unterstützung muss ausreichend sein, um die Überschuldung der GmbH abzuwenden.


4. Rechtsfolgen für die Bilanz einer GmbH

Die Abgabe einer harten Patronatserklärung kann erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz der Tochtergesellschaft haben. Sie kann dazu führen, dass:

  • Passiva reduziert werden: Durch die Zusicherung der finanziellen Unterstützung kann die Überschuldung beseitigt oder gemindert werden.
  • Bewertung der Aktiva: Die Erklärung kann zu einer höheren Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände führen, da die Fortführung des Unternehmens gesichert erscheint.
  • Bilanzierung: Die Patronatserklärung muss in der Bilanz und im Anhang entsprechend ausgewiesen und erläutert werden.


5. Fazit

Die harte Patronatserklärung ist ein wirksames Instrument zur Beseitigung einer Überschuldung bei einer GmbH. 

Sie bietet eine rechtlich verbindliche Zusage der finanziellen Unterstützung durch die Muttergesellschaft und kann somit zur Stabilisierung der finanziellen Lage beitragen. Allerdings birgt sie auch Risiken: Eine falsche oder unzureichende Erklärung kann die Überschuldung verschleppen und zu weiteren rechtlichen Problemen führen. 

Daher ist es entscheidend, dass solche Erklärungen durch einen fachkundigen Rechtsanwalt sorgfältig formuliert, auf ihre Tragfähigkeit hin überprüft und implementiert werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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