Die Kanzlei Fechner Legal mahnt i. A. v. Anna Neetzel aufgrund einer Urheberrechtsverletzung ab

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Die Kanzlei Fechner Legal mahnt im Auftrag von Anna Neetzel aufgrund der Verletzung von Urheberrecht, insbesondere des Urheberpersönlichkeitsrechts, ab. Der Abgemahnte soll unberechtigt eine Fotografie auf einer Website veröffentlicht haben.

Sachverhalt

Die Kanzlei Fechner Legal trägt vor, dass der Abgemahnte ohne Zustimmung der Fotografin Anna Neetzel die streitgegenständliche Fotografie in seinem Werbeauftritt verwendet hat. Der Abgemahnte soll auch keine Lizenz für die Veröffentlichung des Fotos besitzen, sodass die Veröffentlichung nach Ansicht der Kanzlei Fechner unberechtigterweise erfolgte. Dem Abgemahnten werden Verstöße gegen das Verbreitungsrecht aus § 17 UrhG sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung aus §19a UrhG vorgeworfen.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei Fechner Legal macht folgende Forderungen geltend:

  1. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Diese soll die Wiederholungsgefahr ausschließen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung besagt, dass der Abgemahnte es ab sofort unterlässt, ohne Zustimmung von Frau Anna Neetzel die streitgegenständliche Fotografie öffentlich zugänglich zu machen bzw. öffentlich zugänglich machen zu lassen, insbesondere im Internet zu publizieren. Ferner verpflichtet sich der Abgemahnte mit Abgabe dieser Unterlassungserklärung gegenüber Frau Anna Neetzel, bei Zuwiderhandlungen eine Vertragsstrafe i. H. v. 5.001 € zu zahlen.
  2. Zahlung von Schadensersatz nach § 97 UrhG i. H. v. 930,00 €.
  3. Übernahme der Rechtsanwaltskosten von Frau Anna Neetzel i. H. v. 655,69 €.
  4. Übernahme der Dokumentationskosten i. H. v. 113, 05 €, die Anna Neetzel durch die Beauftragung des Dokumentationsdienstleisters RightsPilot UG entstanden sind.

Insgesamt wird vom Abgemahnten ein Gesamtbetrag i. H. v. 1.698,74 € gefordert.

Was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Fechner Legal erhalten haben, sollten Sie sich zunächst beruhigen. Werden Sie sich bewusst, dass Sie auf solch eine Abmahnung angemessen reagieren sollten. Suchen Sie hierzu einen erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten aufgrund von Abmahnungen. Unsere Spezialgebiete sind das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Wir sehen bei den Abmahnungen genau hin, um so Angriffspunkte zu finden und unsere Mandanten optimal gegen Abmahnungen zu verteidigen. Gerne sehen wir uns Ihren Fall in einem unverbindlichen Erstgespräch an. Sie erreichen uns per Telefon und E-Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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