Die Kontofalle beim Bauträgervertrag - und wie man ihr entgeht

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Bauträgerverträge enthalten bekanntermaßen zahlreiche Fallstricke und Fallen für den Immobilienerwerber. Juristisch unerfahrene Kunden sind häufig überfordert, diese selbst bei der Durchsicht des Kaufvertragsentwurfs zu sehen. Ein häufig in Bauträgerverträgen enthaltenes Risiko ist die sogenannte Kontofalle. Was sie bedeutet und wie Immobilienkäufer ihr entgehen können, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Vor dem Beurkundungstermin erhalten die Kunden den Kaufvertragsentwurf für das Objekt der Wahl. In der Regel wurde der vorgelegte Entwurf vom "Hausnotar" des Bauträgers entworfen, also wird dieser Kaufvertragsentwurf regelmäßig primär die Interessen des Bauträgers berücksichtigten. Sie als Immobilienkäufer und Auftraggeber haben hingegen ein starkes Interesse daran, dass der Bauträger als Ihr Vertragspartner den Werkvertrag vollständig, mangelfrei und fristgemäß erfüllt. Insbesondere besteht für Sie das Risiko, dass der Bauträger in die Insolvenz gerät, bevor das Objekt fertiggebaut ist.

Was bedeutet die sogenannte Kontofalle?

Im Bauträgervertrag ist in der Regel für die Zahlung des Kaufpreises eine Kontoverbindung benannt, wohin die Kaufpreisraten vom Auftragsgeber gezahlt werden sollen. Häufig ist im Vertragstext auch nur vorgesehen, dass der Bauträger zu einem späteren Zeitpunkt nach Vertragsschluss noch ein Konto mitteilt. Unerfahrenen Kunden ist hierbei meistens jedoch nicht klar, auf welches Konto die zu zahlenden Leistungen gehen sollen. Handelt es sich bei dem benannten Konto um das Geschäftskonto des Bauträgers und werden die Kaufpreiszahlungen von Ihnen als Erwerber auf dieses Konto geleistet, besteht im Insolvenzfall das Risiko, dass Ihr bereits gezahltes Geld weg ist. Dies nennt man unter Juristen Kontofalle beim Bauträgervertrag. Tappen Sie in diese Falle, kann Sie das als Häuslebauer im Insolvenzfall vor große Schwierigkeiten stellen. 

Wie entgeht man der Kontofalle?

Der Kontofalle kann einfach begegnet werden. Es sollten grundsätzlich keine direkten Zahlungen auf das Geschäftskonto des Bauträgers geleistet werden. Besser ist es, fällige Zahlungen auf das Konto der Bank zu zahlen, die den Bauträger finanziert. Fragen Sie deshalb vor Vertragsschluss konkret nach, um was für ein Konto es sich handelt und überprüfen Sie dies auch. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Geld nicht auf das Geschäftskonto des Bauträgers geht. Wir empfehlen immer, dass die Bankverbindung gleich im Vertragstext explizit vereinbart wird.


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