Die Kosten des Klageverfahrens vor den Finanzgerichten

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I. Einleitung

Klageverfahren vor dem Finanzgericht können für die beteiligten Parteien mit erheblichen Kosten verbunden sein. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach Umfang des Verfahrens und anderen Faktoren variieren. In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Kosten eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht und welche Faktoren sie beeinflussen.

II. Was löst Kosten aus

Die Kosten eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht können durch verschiedene Aspekte ausgelöst werden:

1.Gerichtskosten:

Die Gerichtskosten werden in der Regel auf Grundlage des Streitwerts (also worum gestritten wird) des Verfahrens berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Gerichtskosten. Diese Kosten umfassen Gebühren für die Klageerhebung, Anträge, Zeugenaussagen und das Urteil.

2. Anwaltsgebühren: 

Die Inanspruchnahme eines Anwalts ist in vielen Fällen unerlässlich, da komplexe rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Die Anwaltsgebühren richten sich ebenfalls nach dem Streitwert des Verfahrens und können je nach Umfang der Tätigkeit des Anwalts variieren.

3. Zeugen- und Sachverständigenkosten:

Wenn im Rahmen des Verfahrens Zeugen oder Sachverständige gehört werden müssen, entstehen zusätzliche Kosten. Diese können unter anderem für Fahrtkosten, Entschädigungen für Zeit und Aufwand sowie für die Erstellung von Gutachten anfallen.

4. Weitere Auslagen:

Zu den weiteren Auslagen können unter anderem Reisekosten, Kopierkosten für Dokumente, Kosten für Übersetzungen und ähnliches gehören.

III. Beispiel

Herr Knöller möchte gegen die Entscheidung des Finanzamts vorgehen, dass er 20.000 EUR Steuern nachzahlen soll. Diese beruhen auf einer fehlerhaften Berechnung eines Grundstückwertes. Hierfür müssen Zeugen gehört werden und ein Sachverständigengutachten vor Gericht eingeholt werden.

1. Gerichtskosten:

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Angenommen, der Streitwert beträgt 20.000 EUR (die zu hohe Steuer), dann belaufen sich die Gerichtskosten auf etwa 1.412 EUR (je nach genauer Gebührentabelle des Gerichts).

2. Anwaltsgebühren:

Die Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Bei einem Streitwert von 20.000 EUR und der Tätigkeit des Anwalts im Verfahren und in einem Termin können die Anwaltsgebühren etwa 2.700 EUR betragen (je nachdem, ob es sich um eine außergerichtliche Einigung oder eine Verhandlung handelt).

3. Zeugenkosten:

Für jeden Zeugen, der vor Gericht aussagt, können Zeugenentschädigungen anfallen. Nehmen wir an, dass Herr Müller, Frau Maier und Frau Huber jeweils eine Entschädigung von 50 EUR erhalten, belaufen sich die Zeugenkosten auf insgesamt 150 EUR.

4. Sachverständigengutachten:

Das Gutachten über den Wert des Grundstücks wird ebenfalls Kosten verursachen. Angenommen, das Gutachten kostet 5.000 EUR.

Zusammenfassung der Kosten:

  • Gerichtskosten: 1.412 EUR
  • Anwaltsgebühren: 2.700 EUR
  • Zeugenkosten: 150 EUR
  • Sachverständigengutachten: 5.000 EUR

Gesamtkosten des Klageverfahrens: 9.262 EUR

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächlichen Kosten je nach individuellem Fall variieren können und von verschiedenen Faktoren wie dem Arbeitsaufwand des Anwalts, der Komplexität des Falles und den Honorarsätzen der Zeugen und Sachverständigen abhängen. Es ist ratsam, sich vor Beginn des Verfahrens über die zu erwartenden Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine Kostenvereinbarung mit dem Anwalt zu treffen.

IV. Schluss

Klageverfahren vor dem Finanzgericht sind oft mit erheblichen Kosten verbunden, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Es ist wichtig, sich über die möglichen Kosten im Klaren zu sein und gegebenenfalls finanzielle Vorsorge zu treffen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt kann dazu beitragen, die Kosten zu kalkulieren und gegebenenfalls Einsparmöglichkeiten zu identifizieren. Letztendlich sollte jedoch die Erfolgsaussicht der Klage und die Bedeutung des Anliegens für eine angemessene Entscheidung über das Einleiten eines Klageverfahrens maßgeblich sein.

Foto(s): pixabay


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