Die Kosten eines Bauverfahrens

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Bauwerber sind oft mit erheblichen unvorhergesehenen Kosten konfrontiert. Meist ist lediglich bekannt, dass Planung und Errichtung des Bauwerkes teuer ist und auch der Baubescheid „etwas kostet". Das ist aber leider nicht alles!

Wie setzen sich die Gesamtkosten eines Bauverfahrens nun aber tatsächlich zusammen?

Im Verwaltungsverfahren gilt das Prinzip der Selbstkostentragung. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz regelt zunächst die Kosten der Beteiligten, (zB Planungskosten, Rechtsvertretungskosten). Hier gilt, dass jeder ohne Rücksicht auf das Verfahrensergebnis seine Kosten selbst zu tragen hat. Ein Kostenersatzanspruch gegen andere besteht nur ausnahmsweise.

Die Kosten der Behörden sind grundsätzlich von Amts wegen zu tragen, wobei hier mehrere Ausnahmen gelten:

Die Barauslagen der Behörde, wie etwa Kosten für nichtamtliche Sachverständige (zB hochbautechnische, raumordnungstechnische, Brandverhütung, WLV), treffen den Antragsteller, außer die Amtshandlung wurde durch Verschulden eines Dritten verursacht.

Für Amtshandlungen außerhalb des Amtsgebäudes werden Kommissionsgebühren gemäß Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung vorgeschrieben, dies je nach Anzahl der an der Bauverhandlung teilnehmenden Amtsorgane und deren Dauer.

Zudem werden für im Privatinteresse einer Partei liegende Amtshandlungen (zB Baubewilligungen) Verwaltungsabgaben gemäß der Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung eingehoben.

Weiters existieren Spezialnormen, wie etwa das Verkehrsaufschließungsabgabengesetz, wonach der Erschließungsbeitrag und oft auch der Gehsteigbeitrag vorgeschrieben werden. Hier gelten als Bemessungsgrundlage die Baumasse und die Fläche des Bauplatzes. Zudem kann noch die Ausgleichsabgabe für die Befreiung von der Verpflichtung zur Schaffung von Abstellplätzen anfallen.

Ebenso werden nach den jeweiligen Tarifordnungen Kanalanschluss- und Wasseranschlusskosten verrechnet.

Zuletzt fallen Bundesgebühren gemäß Gebührengesetz an (zB Bauansuchen, Beilagen, Verhandlungsniederschrift).

Weitere Infos unter: www.tiroler-rechtsanwalt.at



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