Die Kosten eines Bußgeldverfahrens

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Die Kosten eines Bußgeldverfahrens werden häufig unterschätzt. Dass durchaus mehrere tausend Euro zusammen kommen können, kann sich kaum jemand vorstellen. Die Rechnung ist aber einfach:

Anwaltskosten

Solange es beim Bußgeldbescheid bleibt, fallen nur eine Gebühr von 20 EUR und Auslagen von 3,50 EUR an. Wer einen Anwalt beauftragt, wird Anwaltsgebühren berechnet bekommen, deren Höhe davon abhängt, welche Verfahrensschritte betreut werden. Weil die einzelnen Gebührentatbestände einen Rahmen umfassen (beispielsweise bei der Grundgebühr 20 bis 150 EUR), werden für durchschnittliche Angelegenheiten sogenannte Mittelgebühren abgerechnet. Bei der Grundgebühr im Beispiel beträgt etwa die Mittelgebühr 85 EUR (20 + 150 = 170; 170 / 2 = 85).

Eine übliche Gebührenrechnung für die Vertretung in einem Bußgeldverfahren, das bis zum Amtsgericht führt und einen Hauptverhandlungstermin einschließt, beläuft sich auf ca. 600 EUR netto. Hinzu kommen Auslagen, die beispielsweise für die Akteneinsicht in die behördliche Bußgeldakte anfallen, und Mehrwertsteuer. Alles in allem kommt man dann auf ca. 700 EUR brutto. Lässt sich die Sache in einem Gerichtstermin nicht abschließen, kommen weitere Termingebühren auf Anwaltsseite hinzu. Fahrtkosten und sogenannte Abwesenheitsgelder rechnet ein Anwalt ab, wenn die Verhandlung nicht am Kanzleisitz stattfindet. Ist ein Gericht weitab vom Kanzleisitz zuständig, wird der Zeitaufwand für die Reise nur durch Fahrtkosten oder Abwesenheitsgelder nicht abgegolten. Dann kommt es gewöhnlich auch noch zur Vereinbarung von Stundenhonoraren für den Zeitaufwand oder gleich für die ganze Sache. Das sind aber Besonderheiten, die nur selten zu berücksichtigen sind. Hier nur wichtig: Übliche Anwaltsrechnungen liegen bei ca. 700 EUR brutto.

Gerichtskosten

Mit den Anwaltsgebühren ist noch nicht die größte Position erfasst. Beim Amtsgericht fallen Verfahrenskosten an. Diese setzen sich aus reinen Gerichtsgebühren und anderen Kostenpositionen zusammen. Die Gerichtsgebühr für eine Bußgeldsache ist niedrig und wird kaum jemanden erschrecken. Sie bewegt sich im Bereich um 50 EUR. Was die Sache teuer macht, sind Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Zeugen können für ihr Erscheinen vor Gericht Reisekosten und Zeitaufwand abrechnen. Muss ein Zeuge von weither anreisen, können auch dafür relativ hohe Kosten entstehen. Der Zeitaufwand wird demgegenüber nur mit geringen Stundensätzen abgegolten. Der Betrag ist gesetzlich geregelt. Meist handelt es sich bei den Zeugen aber um Polizisten im Dienst oder Angestellte der Bußgeldstelle. Für diese Gruppe (wenn sie nicht aus ihrer Freizeit anreisen müssen) fallen keine Zeugenauslagen an.

Kosten für Sachverständige

Die größte Position nehmen Sachverständigenrechnungen ein. Wenn ein Gericht technische Sachverhalte (beispielsweise Geschwindigkeitsmessungen) oder andere Fragen (beispielsweise Fahreridentifizierungen bei schlechten Messfotos) aus eigener Kenntnis nicht ausreichend beurteilen kann, werden vom Richter Sachverständige beauftragt. Deren Rechnungen fließen dann nach Abschluss des Verfahrens in die Gerichtsrechnung ein. Die Beträge hängen vom Aufwand ab, so dass hier keine ungefähren Werte angegeben werden können. Die eher seltene Untergrenze dürfte bei 500 EUR liegen, üblich sind Größenordnungen um 1.000 EUR, Identitätsgutachten können auch 2.500 EUR kosten. Müssen Sachverständige auch an der Verhandlung teilnehmen, was oft der Fall ist, kommen Reisekosten und Gelder für den Zeitaufwand hinzu.

Fazit: Addiert man alles zusammen, werden also schnell Beträge zwischen 1.500 und 3.000 EUR erreicht. Das investiert kaum jemand in eine Bußgeldsache mit ungewissem Ausgang. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor solchen Gefahren des Straßenverkehrs zu versichern und eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen. Dann fällt dort allenfalls eine Selbstbeteiligung an. Die anderen Kosten sind versichert und der Anwalt kann alle Register ziehen.


RA Klaus Kucklick

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Tel. (0351) 80 71 8-70, kucklick@dresdner-fachanwaelte.de


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