Die krankheitsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

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Anforderungen an die Begründung einer krankheitsbedingten Kündigung für den Arbeitgeber

Hier ist gegenüber einem Arbeitsgericht im Einzelnen dazu vorzutragen, welche bisherigen krankheitsbedingten Fehlzeiten bei dem Arbeitnehmer entstanden sind (Anzahl der Arbeitstage, konkrete Zeitpunkte), wie viele Arbeitstage hiervon entgeltfortzahlungspflichtig waren (Lohnfortzahlung ab der 7. Woche durch Krankenkasse!) und welche Beeinträchtigungen der betrieblichen Interessen (Betriebsablaufstörungen, wirtschaftliche Belastungen) hierdurch verursacht wurden.

Im Weiteren ist darzulegen, ob die betrieblichen Beeinträchtigungen durch entsprechende Überbrückungsmaßnahmen, wie z. B. die Einstellung von Aushilfskräften zu vermeiden versucht wurden und weshalb dies zukünftig nicht mehr möglich bzw. zumutbar ist.

Darüber hinaus ist mitzuteilen, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) i.S.v. § 84 II SGB IX durchgeführt worden ist. Ohne die Durchführung eines solchen bEM muss davon ausgegangen werden, dass eine krankheitsbedingte Kündigung regelmäßig nicht durchgesetzt werden kann!

Anforderungen an den Arbeitnehmer:

Der Arbeitnehmer hat sich insbesondere zu Art und Schwere der Krankheiten, deren Behandlung sowie zu den Umständen, die auf eine Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Verringerung der Fehlzeiten schließen lassen und eine positive Zukunftsprognose begründen vorzutragen. Gegebenenfalls kann er eine Erklärung über die Entbindung der behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht vorlegen.

Lassen Sie eine arbeitgeberseitige krankheitsbedingten Kündigung immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen, da meist der Arbeitgeber die Kündigung nicht begründen kann. Dann aber wird er den Gekündigten weiter beschäftigen müssen, oder er muss eine Abfindung bezahlen, damit der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.

Nutzen Sie bei Erhalt einer arbeitgeberseitigen krankheitsbedingten Kündigung unseren besonderen Service der telefonischen kostenfreien Kurzauskunft. Ein Anruf kann Ihnen hier viel Schaden vermeiden helfen!


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