Die Laurèl GmbH ist insolvent – welche Handlungsmöglichkeiten haben Betroffene?

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Am 14. November 2016 veröffentlichte die Laurèl GmbH eine Ad-hoc-Mitteilung, dass unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt wird. Die für den 14. November 2016 geplante Anleihegläubigerversammlung wurde abgesagt. Ein möglicher strategischer Investor, die Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd., hat ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz abgelehnt. Der getroffene Modekonzern muss unverzüglich einen Insolvenzantrag aufgrund von Überschuldung stellen. Anleger könnten jetzt hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden.

Im November 2012 hat die Laurèl GmbH eine Unternehmensanleihe begeben (WKN: A1RE5T). Bei einer fünfjährigen Laufzeit ist die Anleihe mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Zahlreiche Anleger investierten rund 20 Mio. Euro in die Anleihe. Die Laurèl GmbH plante im Zuge der Unternehmenssanierung einen Forderungsverzicht von 78 Prozent. Im Gegenzug sollten die noch übrigen 22 Prozent der Anleihe vorzeitig zurückgezahlt werden. Außerdem sollten die Anleger einer Zinsaussetzung ab dem 1. September 2016 und einer Stundung bis Mitte 2017 der im November fälligen Zinsauszahlung zustimmen. Allerdings wird es vorerst zu keiner Auszahlung der Zinsen kommen.

Möglichkeiten für Betroffene

Im schlimmsten Fall könnten die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Sobald das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen die Anleger ihre Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Betroffene sollten deshalb schon frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.

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