Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - IHRE Rechte als Betroffener!

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Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt erstmalig einheitlich, wie Unternehmen in Europa mit den personenbezogenen Daten ihrer Kunden umgehen dürfen.

Recht auf Auskunft und Information

Als Verbraucher müssen Sie vor der Datenerhebung aufgeklärt werden, welche genauen Daten erhoben werden und welchem Zweck die Verwendung dienen wird. Zudem müssen Sie darüber informiert werden, wie lange Ihre Daten gespeichert werden und an wen diese ggf. weitergegeben werden. Um den Datenschutz verbraucherfreundlicher zu gestalten, sind alle Informationen klar und verständlich zu formulieren. Aus diesen Verbraucherrechten ergibt sich auch, dass Sie jederzeit Auskunft über alle Ihre Daten verlangen können.

Recht auf Löschung und Vergessenwerden

Art. 17 DSGVO gibt Ihnen ein Recht auf Löschung Ihrer Daten, sofern einer der in Art. 17 DSGVO genannten Gründe vorliegt. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Sofern der Zweck für die Datenerhebung entfällt (wie zum Beispiel der Austritt aus einem Social-Media-Netzwerk), soll Ihnen nach der Verordnung auch ein Recht auf „Vergessenwerden“ zustehen.

Einwilligung

Grundsätzlich benötigt das datenerhebende Unternehmen Ihre Einwilligung, um Ihre Daten zu erheben und zu verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und unmissverständlich abzugeben. In Einzelfällen kann die Einwilligung jedoch auch aufgrund einer gesetzlichen Grundlage entbehrlich sein.

Recht auf Widerruf und Widerspruch

Sobald Sie eine Einwilligung abgegeben haben, können Sie diese jederzeit widerrufen. Im Übrigen können Sie sich auch unter Zuhilfenahme weiterer Maßnahmen per Widerspruch gegen die ungewollte Verwendung Ihrer Daten wehren und schützen. Die Verwendung dieser Daten ist nach zulässiger Gegenwehr sodann nicht mehr zulässig.

Verbraucherschutz und Bußgelder für Unternehmen 

Der Sinn der DSGVO liegt vor allem darin begründet, die Verbraucherrechte zu stärken. Verstößt ein datenerhebendes oder datenverarbeitendes Unternehmen gegen die DSGVO, können hohe Bußgelder gegen dieses verhängt werden. Um die Sanktionen verhältnismäßig und möglichst abschreckend zu gestalten, sind Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vorgesehen.

Machen Sie Ihre Rechte geltend! 

Sind Sie von einem Verstoß gegen das Datenschutzrecht betroffen?

Sofern Sie möglichst schnell gegen eine Verletzung Ihrer persönlichen Daten vorgehen wollen, sollten Sie bestenfalls einen Anwalt konsultiert. Dieser kann Ihnen sowohl bei Ansprüchen gegen Inlandsfirmen als auch gegen Firmen mit Sitz im Ausland helfen.

Auch die HIMMELREITHER Rechtsanwaltskanzlei berät Sie gerne zu dieser Problematik. Setzen Sie sich dazu mit uns telefonisch oder via E-Mail in Verbindung.

Ihr HIMMELREITHER-Team



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