Die Patientenverfügung – tun Sie es!

  • 1 Minuten Lesezeit

Bereits mehrfach habe ich zu dem Thema „Patientenverfügung“ Beiträge verfasst. Auch wenn es Ihnen vielleicht lästig erscheinen mag, dass ich nun schon wieder zu diesem Thema schreibe, so werbe ich unverändert dafür, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und eine entsprechende Verfügung zu verfassen.

Anlass ist diesmal ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02.04.2019. Folgender Sachverhalt lag zugrunde: 

Geklagt hatte der Sohn eines Ende 2011 verstorbenen Intensivpatienten. Der schwer demenzkranke Vater des Klägers war seit 2006 künstlich ernährt worden und seit 2008 bewegungs- und kommunikationsunfähig. Seit 20110 litt er unter regelmäßigen Fieberschüben, Druckgeschwüren, Inkontinenz und mehreren Lungenentzündungen. Spätestens seit 2010 stand fest, dass keine Aussicht auf Besserung bestand. Das Verfahren vor dem BGH war insofern kompliziert, als der Vater keine Patientenverfügung verfasst hatte und sein mutmaßlicher Behandlungswille auch nicht anderweitig zu ermitteln war. Der Sohn begehrte Schadensersatz für die Fortsetzung der lebenserhaltenden Maßnahmen, die gegen die medizinische Indikation fortgesetzt wurde. Der BGH lehnte den Anspruch auf Schadensersatz ab. 

Wichtiger in diesem Zusammenhang ist aber die Tatsache, dass der Vater keine Patientenverfügung verfasst hatte. Hätte in dieser gestanden, dass er u. a. im Falle unumkehrbarer Bewusstlosigkeit keine lebenserhaltenden Maßnahmen, so z. B. keine künstliche Ernährung wünsche, wäre die Behandlung wahrscheinlich bereits im Jahr 2006/2008 abgebrochen worden und dem Vater – aber auch der Familie – wäre ein langer Leidensweg erspart geblieben. 

Deshalb kann ich immer nur wieder dafür plädieren: Verfassen Sie Ihre Patientenverfügung! …wenn Sie den beschriebenen Fall vermeiden wollen.

Wenn Sie Fragen zur Patientenverfügung und deren Erstellung haben, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin! Ich freue mich auf Ihren Anruf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hans-Peter Rien

Beiträge zum Thema