Die Probleme der zweistufigen Authentifizierung bei Instagram und Facebook

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Die 2-Faktor-Authentifizierung bei Instagram oder Facebook und das Problem des kaputten Handys

Viele Instagram- und Facebook-User können sich nicht mehr bei Instagram oder Facebook anmelden, weil sie die zweistufige Authentifizierung aktiviert und ihr Handy verloren haben. Der Zugriff auf das Profil ist allerdings nicht endgültig „verloren“!

Was bedeutet zweistufige Authentifizierung und warum ist die Einrichtung der zweistufigen Authentifizierung sinnvoll?

Sofern die zweistufige Authentifizierung oder 2-Faktor-Authentifizierung aktiviert ist, brauchen User eines Instagram oder Facebook-Profils zur Anmeldung neben dem Usernamen bzw. der E-Mail-Adresse und dem Passwort einen per SMS zugesendeten Code. Hierfür haben Nutzer bei Aktivierung der zweistufigen Authentifizierung eine Handynummer hinterlegt.

Mit der Einrichtung dieser Funktion haben Instagram und Facebook auf ein leidiges und immer häufigeres Problem reagiert. Des Öfteren ist es vorgekommen, dass Hacker Profile (insbesondere Profile mit einer hohen Follower-Gemeinschaft) „gekapert“ haben und damit Zugriff auf persönliche Daten erlangten oder über das gekaperte Profil ungewollten Content veröffentlichen konnten.

Mit Einrichtung der neuen Funktion haben Instagram und Facebook erreicht, dass ein Hacker, der an die Zugangsdaten gelangt ist, das Profil nicht „kapern“ kann, solange er nicht auch Zugriff auf die hinterlegte Handynummer hat.

Insgesamt sind Instagram- und Facebook-Profile durch die neue Funktion besser geschützt.

Welche Probleme bringt die 2-Faktor-Authentifizierung mit sich?

Das größte Problem ist offensichtlich: Wenn der Nutzer den Zugriff auf sein Handy verliert, etwa weil das Handy defekt ist oder es gestohlen wird, kann auch der User selbst nicht mehr auf seinen Account zugreifen.

Wie können User den Zugriff zu ihrem Instagram- oder Facebook-Account zurückerlangen, wenn sie den Zugriff auf ihr Handy verloren haben? 

Am einfachsten ist es, wenn User bereits bei der Aktivierung der zweistufigen Authentifizierung besonders aufmerksam sind, da Instagram oder Facebook weitere Zugangscodes zu Verfügung stellen, die unbedingt gespeichert werden sollten. Diese Codes können dann ganz einfach bei Verlust des Handys genutzt werden. Diese Codes sind dann allerdings unbedingt sicher aufzubewahren, und zwar so, dass niemand darauf zugreifen kann. Diese „Notfall“-Codes sollten daher weder auf dem Handy noch auf dem Computer hinterlegt werden.

Hat der User die Codes nicht gespeichert, sollte der Support bei Instagram oder Facebook direkt kontaktiert werden. Der User muss dann das vorgegebene Verfahren zur Identifizierung durchlaufen.

Keine Identitätsprüfung wegen dem Coronavirus (COVID-19)

Nicht immer hat das Identifizierungsverfahren Erfolg und eine Reaktion von Instagram und Facebook bleibt leider aus. Insbesondere zurzeit haben User erhebliche Probleme, den Zugang zurückzuerlangen, denn von Instagram und Facebook heißt es, dass aufgrund des Coronavirus (COVID-19) vorübergehend keine Identitätsprüfung möglich ist.

Was tun, wenn der Instagram- oder Facebook-Account gesperrt bleibt ?

Sofern Instagram oder Facebook den Zugang nicht wiederherstellen, haben Nutzer die Möglichkeit, den Zugang im einstweiligen Verfügungsverfahren oder im Klageverfahren zurückzuerlangen. Der Anspruch folgt aus § 280 Abs. 1 BGB.

Zwischen dem User und Instagram oder Facebook besteht ein schuldrechtlicher Vertrag über die Einrichtung und Nutzung eines "Accounts" und des Profils, auf den das deutsche Recht anzuwenden ist.

Gegen die vertragliche Pflicht (jedenfalls Nebenpflicht) zur Einräumung des Zugangs zum jeweiligen Account und des Profils hat Instagram oder Facebook verstoßen.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zum „digitalen Nachlass“ vom 12.07.2018 (Az.: III ZR 183/17) entschieden, dass einer Erbengemeinschaft Zugang zum Benutzerkonto der Erblasserin sowie den darin enthaltenen Inhalten zu gewähren ist, da ein solcher Anspruch vererblich ist. Damit hat der Bundesgerichtshof auch festgestellt, dass Nutzer einen Anspruch auf Zugang zu ihrem Account haben.

Diese Rechtsansicht hat das Landgericht Mönchengladbach in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss bestätigt und Facebook verpflichtet, dem von HIMMELREITHER vertretenen User die Nutzung zum Instagram-Account wieder einzuräumen.

Fazit

Instagram- und Facebook-User, die die zweistufige Authentifizierung aktiviert und keinen Zugriff auf ihr Handy haben, haben ihren Account und ihr Profil nicht endgültig verloren. Notfalls kann der Zugang zum Account und des Profils mit Hilfe eines Rechtsanwalts vor den Gerichten erstritten werden.  


Hierzu berate ich Sie gerne.

 Ihr Marek van Hattem

Rechtsanwalt bei HIMMELREITHER

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