Die unterschätzte Gefahr der Steuerhinterziehung bei der Umsatzsteuervoranmeldung und dem Voranmeldungsverfahren.

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1. Einführung

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Steuerrechts und dient der frühzeitigen Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. 

Sie erfüllt einen wesentlichen Bestandteil zur Sicherung des Steueraufkommens.

Sowohl wegen der Art der Veranlagung über das (Selbst)Besteuerungsverfahren nach dem Umsatzsteuergesetz als auch der Sicherung der staatlichen Steuer birgt dieser Bereich die Gefahr der schnellen und unbemerkten Verwirklichung des Steuerstraftatbestandes der Steuerhinterziehung.


2. Das Besteuerungsverfahren nach dem Umsatzsteuergesetz

Der Besteuerungszeitraum für die Umsatzsteuer ist prinzipiell das Kalenderjahr (siehe § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG).

Zur Sicherung des Steueraufkommens hat der Unternehmer jedoch grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine sog. Voranmeldung abzugeben (§ 18 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG). 

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss in der Regel elektronisch erfolgen (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG).

In dieser Voranmeldung hat der Unternehmer die Umsätze des betreffenden Kalendervierteljahres (Voranmeldungszeitraum) dem Finanzamt zu melden und die geschuldete Umsatzsteuer selbst zu berechnen.

Hierbei handelt es sich um eine Steueranmeldung im Sinne des § 150 Abs. 1 Satz 3 AO.

Beträgt die Steuer für das vorausgegangene Kalenderjahr mehr als Euro 7.500,00, ist der Kalendermonat gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG Voranmeldungszeitraum.

Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als Euro 1.000,00, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien (so § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).

Für Unternehmer, die mit ihrer Tätigkeit gerade beginnen, also in Fällen der Neugründung eines Unternehmens, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr immer der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum, § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG. 


3. Gefahr und Verwirklichung einer Steuerhinterziehung im Voranmeldungsverfahren

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein kritischer Punkt im deutschen Umsatzsteuersystem, weshalb der Gesetzgeber Verstöße im Veranlagungszusammenhang sofort sanktioniert. 

Wenn Unternehmer und/oder Verantwortliche mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums bewusst falsche Angaben machen oder gar keine Anmeldung tätigen (trotz Abführungspflicht), steht der Vorwurf der Steuerhinterziehung nach § 370 AO im Raum. 

Zudem führt eine zu niedrige oder gar unterlassene Voranmeldung und Steuerabführung zur Erhebung von Verzugszinsen. 


4. Fazit:

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist ein komplexes Verfahren, das sorgfältig und gewissenhaft durchgeführt werden sollte. 

Die Gefahr der Steuerhinterziehung ist real und kann ernsthafte Konsequenzen für den Unternehmen und sein Unternehmen nach sich ziehen. 

Durch eine ordnungsgemäße Buchführung, den Einsatz von Technologie und die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen kann das Risiko minimiert und sowohl finanzielle als auch rechtliche Nachteile vermieden werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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