Die Versetzung

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  • Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die zu erheblichen Änderungen der Umstände führt, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist.
  • Eine Versetzung liegt speziell dann vor, wenn sich der Arbeitsbereich in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ändert. Regelmäßig liegt eine Versetzung auch dann vor, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wird, z.B. wenn der Verkäufer eines Bekleidungshauses von der Herrenabteilung dauerhaft in die Damenabteilung wechselt. Eine Versetzung liegt auch immer dann vor, wenn ein Arbeitsbereich an einem anderen Ort zugewiesen wird oder innerhalb eines Konzerns der Betrieb gewechselt werden soll.
  • Keine Versetzung liegt vor, wenn lediglich Dauer und Lage der Arbeitszeit sich ändern.
  • Eine Versetzung ist nur dann möglich, wenn sie im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen worden ist.
  • Liegt eine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Betriebsrat vor der Maßnahme zu unterrichten und unter Vorlage der erforderlichen Informationen Auskunft über die zu versetzende Person zu geben. Mitbestimmungspflichtig ist die Versetzung erst, wenn sie voraussichtlich länger als einen Monat dauern wird.
  • Wechselt ein Arbeitnehmer aus einer normalen Arbeitsumgebung auf einen Arbeitsplatz mit stark belastenden Umwelteinflüssen (Hitze, Nässe, Lärm, etc.) und ist die Dauer des Wechsels nicht länger als ein Monat, so ist dies dessen ungeachtet mitbestimmungspflichtig.
  • Wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses nicht ständig an einem Arbeitsplatz beschäftigt sind, so liegt bei einem Wechsel keine mitbestimmungspflichtige Versetzung vor. Dabei muss der Wechsel des Arbeitsplatzes typisch für das Arbeitsverhältnis sein.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick.


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