Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht 2024

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Die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht im Jahr 2024

Neues Jahr, neue Regelungen. Wir informieren Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Entwicklungen kompakt zusammengefasst.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro . Zuletzt war der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro die Stunde erhöht worden.

Minijob

Die monatliche Verdienstgrenze in der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Ab dem 01.01.24 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 538,00 €.

Elternzeit: Neue Meldepflicht

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber den Beginn und das Ende einer Elternzeit der zuständigen Krankenkasse im DEÜV-Verfahren melden.

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, können ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 € zahlen, um die finanziellen Belastungen in Folge der Inflation abzufedern. Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Der Betrag kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Deadline ist der 31.12.2024. Die Arbeitnehmer erhalten die Prämie brutto für netto. Für Arbeitgeber fallen keine Nebenkosten an.

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Dezember 2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte und alle Dienststellen verpflichtet, jeweils eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Missstände aus dem Arbeitsumfeld melden können. Es geht vor allem um Straftaten, aber auch um Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen.


Telefonische Krankschreibung

Seit Dezember 2023 gilt für leichtere Erkrankungen die Möglichkeit für Beschäftigte, sich beim Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn der Patient dort bekannt ist. Während der Corona-Pandemie war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Nun werden alle Krankheitsbilder mit "absehbar nicht schwerem Verlauf" abgedeckt. Die Krankschreibung darf aber nicht mehr als fünf Tage umfassen.

Neuregelung beim Kinderkrankengeld

Ab 1. Januar 2024 gibt es wichtige Neuerungen beim Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern werden nun sogar bis zu 15 Arbeitstage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre ist, Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Allerdings muss die Krankenkasse nur dann für den Arbeitgeber einspringen, wenn die Entgeltfortzahlung bei vorübergehender persönlicher Verhinderung (§ 616 BGB) vertraglich abbedungen worden ist. Ist also der Anspruch aus § 616 BGB nicht ausgeschlossen, bekommt der Arbeitnehmer sein Geld für bis zu zehn Tage Krankheit des Kindes weiter.


Arbeitsunfälle

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind ab dem 01.01.24 elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mitzuteilen. Dies fordert die Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Im Rahmen einer Übergabefrist bis Ende 2027 kann die Anzeige noch mit den „alten“ Formularen abgegeben und per Post verschickt werden.

Diese Informationen können eine individuelle juristische Beratung nicht ersetzen.

Rechtsanwältin Griessl bearbeitet vertieft Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bad Homburg betreut und vertritt sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber aus dem gesamten Bundesgebiet aus den unterschiedlichsten Branchen.

Vania Griessl

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Zertifizierte Beraterin für Kündigungsschutzrecht (VDAA e.V.)

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