Was ist, wenn mich mein Arbeitgeber während des Urlaubs kontaktiert?

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Muss ich im Urlaub für den Chef erreichbar sein? Was ist, wenn ich ein Diensthandy habe?


Urlaub ist Urlaub. Auch das Beantworten von Telefonaten und E-Mails ist nämlich Arbeit und beeinträchtigt grundsätzlich die Erholung.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer während seines Urlaubs grundsätzlich nicht kontaktieren. Grundsätzlich ist es dem Arbeitnehmer nicht erlaubt, während seines Urlaubs zu arbeiten. Der Urlaub dient dazu, dem Arbeitnehmer eine Auszeit vom Arbeitsalltag zu ermöglichen und ihm Erholung zu verschaffen. Zweck des Urlaubs ist auch die Wiederherstellung der vollen Leistungsfähigkeit für den jeweiligen Job.

Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Notfällen, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kontaktieren. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer aber lediglich die notwendigen Schritte einleiten, um das Problem zu lösen, und sich nicht länger als unbedingt nötig beruflich engagieren. Allerdings gilt hier, dass die Zeit der Erledigung der Anfrage für den Beschäftigten Arbeitszeit ist. Die muss vergütet werden.


Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag »ständige Erreichbarkeit« geregelt ist?


Es ist zu prüfen, ob diese Klauseln zulässig sind. Denn Urlaub dient der Erholung und damit dem Gesundheitsschutz. Daher hat das BAG bereits entschieden, dass derartige Klauseln auch in Arbeitsverträgen unzulässig seien. (20.6.2000 – 9 AZR 405/99). Dies gilt jedenfalls für die 24 Werktage, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen. An allen zusätzlichen, vom Arbeitgeber freiwillig gewährten Urlaubstagen kann es allerdings vertraglich Sonderregeln geben.


Wie vermeide ich, dass mich mein Chef und Kollegen während des Urlaubs „stören“, obwohl sie es tatsächlich nicht dürfen?


Es bietet sich ein „Digital Detox“ während des Urlaubs an: Sie verzichten auf jegliche Form digitaler Medien und lassen Laptop, Smartphone und Co. zuhause beziehungsweise ausgeschaltet!


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Vania Griessl

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Stichworte: Fachanwalt Arbeitsrecht, Urlaub, Erreichbarkeit während des Urlaubs

Foto(s): Vania Griessl

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